Hallo Miteinander,
folgender Sachverhalt: Seit drei Jahren mache ich meine Ausbildung in einem Mittelständischen Unternehmen. Kernarbeitszeit ist von Mo. - Do. 8.00h - 17.00h, Fr. 8.00h - 14.15h. Es galt bis Dato für alle Gleitzeit. Es gibt keinen Betriebsrat. Die Arbeitszeiten sind im Ausbildungsvertrag geregelt, bzgl. der Gleitzeit gibt es keine schriftliche Regelung - Es war lediglich eine mündliche Abmachung.
Nun ist das Unternehmen auf die Idee gekommen, durch verschiedene Umstände, dass es für die Auszubildenden keine Gleitzeit mehr geben soll. Der Azubi soll mit dem letzten Mitarbeiter im Büro gehen. (Minus- beziehungsweise Überstunden werden nicht genullt)
Auf welcher Grundlage kann der Arbeitnehmer das so entscheiden? Es gibt genug Arbeit die erledigt werden muss und bei anderen Auszubildenden haben sich Minusstunden aufgehäuft, die so nicht in einem kurzen Zeitraum abgebaut werden können.
Auch ein mündlicher "Vertrag" / eine mündliche Abmachung muss doch von beiden Parteien (Arbeitgeber <-> Arbeitnehmer) angenommen werden?
Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten.
Gruß
Theo