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  1. Das kollektive Arbeitsrecht steht über dem Direktsionsrecht. Da alle Mitarbeiter Gleitzeit haben, warum nicht auch die Auszubildenden? Und dann diese Regelung erst nach so vielen Jahren?
  2. Eigentlich schon, nur wenn man so wie ich abhängig von einer Fahrgemeinschaft ist und keine andere Möglichkeit hat zur Arbeit zu kommen, muss man noch flexibler sein als die anderen. Später kommen -> später gehen... Und mit diesem neuen Zeitenmodell geht das nicht so gut...
  3. Das heißt, wenn es bis jetzt so war, dass auch Auszubildende Gleitzeit hatten, ohne dass es schriftlich festgehalten wurde und es im Unternehmen üblich ist, gilt das auch weiterhin?
  4. Die Minusstunden werden nicht genullt... Ich danke dir für diesen Link; Dann hat sich das ja eigentlich geklärt... Das kollektive Arbeitsrecht hat aber, laut Direktionsrecht, Vorrang. "Nebenabreden bedürfen der Schriftform" bedeutet aber doch, dass alles was besprochen wird, schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden muss? (Ich habe meinen Ausbildungsvertrag gerade nicht zur Hand, ich werde später da rein schauen) Gruß
  5. Hallo Miteinander, folgender Sachverhalt: Seit drei Jahren mache ich meine Ausbildung in einem Mittelständischen Unternehmen. Kernarbeitszeit ist von Mo. - Do. 8.00h - 17.00h, Fr. 8.00h - 14.15h. Es galt bis Dato für alle Gleitzeit. Es gibt keinen Betriebsrat. Die Arbeitszeiten sind im Ausbildungsvertrag geregelt, bzgl. der Gleitzeit gibt es keine schriftliche Regelung - Es war lediglich eine mündliche Abmachung. Nun ist das Unternehmen auf die Idee gekommen, durch verschiedene Umstände, dass es für die Auszubildenden keine Gleitzeit mehr geben soll. Der Azubi soll mit dem letzten Mitarbeiter im Büro gehen. (Minus- beziehungsweise Überstunden werden nicht genullt) Auf welcher Grundlage kann der Arbeitnehmer das so entscheiden? Es gibt genug Arbeit die erledigt werden muss und bei anderen Auszubildenden haben sich Minusstunden aufgehäuft, die so nicht in einem kurzen Zeitraum abgebaut werden können. Auch ein mündlicher "Vertrag" / eine mündliche Abmachung muss doch von beiden Parteien (Arbeitgeber <-> Arbeitnehmer) angenommen werden? Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten. Gruß Theo

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