theoretisch
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Beiträge von theoretisch
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Eigentlich schon, nur wenn man so wie ich abhängig von einer Fahrgemeinschaft ist und keine andere Möglichkeit hat zur Arbeit zu kommen, muss man noch flexibler sein als die anderen. Später kommen -> später gehen... Und mit diesem neuen Zeitenmodell geht das nicht so gut...
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Aaaahhh!!
Richtig, wenn der Satz drinsteht, war die bisherige Regelung schon nichtig.
ABER: Gewohnheitsrecht (mal so als Stichwort)
Wenn bei einer Vereinbarung eine Seite gegen diese Vereinbarung verstösst und die andere Seite davon Kenntnis erlangt und diesen Verstoss ohne Ahndung duldet. Dies auch noch über einen längeren Zeitraum. Dann kommt wiederum das Gewohnheitsrecht zu tragen. Das es eben dann doch wieder gilt.
Das heißt, wenn es bis jetzt so war, dass auch Auszubildende Gleitzeit hatten, ohne dass es schriftlich festgehalten wurde und es im Unternehmen üblich ist, gilt das auch weiterhin?
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Warum soll ein Azubi etwas dagegen haben, wenn seine Minusstunden einfach so wegfallen? Bei Überstunden ist es natürlich etwas anderes, als Azubi hat man das Recht, dass Übestunden zeitnah ausgeglichen werden (über Gehalt oder Abfeiern).
Die Minusstunden werden nicht genullt...
Den Fachbegriff den du suchst heißt: "Direktionsrecht"Ich danke dir für diesen Link; Dann hat sich das ja eigentlich geklärt... Das kollektive Arbeitsrecht hat aber, laut Direktionsrecht, Vorrang.
§ 4 Absatz 1, Satz 1 BBiGAber, ein Berufsausbildungsvertrag ist nicht wegen Nichteinhaltung der Schriftform formnichtig. Siehe Dazu Urteil des BAG vom 21.08.1997 5 AZR 713/96 NJW 1998, 922
Allerdings, kuck mal in deinen Ausbildungsvertrag. Da steht garantiert am Schluss:
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
"Nebenabreden bedürfen der Schriftform" bedeutet aber doch, dass alles was besprochen wird, schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden muss?
(Ich habe meinen Ausbildungsvertrag gerade nicht zur Hand, ich werde später da rein schauen)
Gruß
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Hallo Miteinander,
folgender Sachverhalt: Seit drei Jahren mache ich meine Ausbildung in einem Mittelständischen Unternehmen. Kernarbeitszeit ist von Mo. - Do. 8.00h - 17.00h, Fr. 8.00h - 14.15h. Es galt bis Dato für alle Gleitzeit. Es gibt keinen Betriebsrat. Die Arbeitszeiten sind im Ausbildungsvertrag geregelt, bzgl. der Gleitzeit gibt es keine schriftliche Regelung - Es war lediglich eine mündliche Abmachung.
Nun ist das Unternehmen auf die Idee gekommen, durch verschiedene Umstände, dass es für die Auszubildenden keine Gleitzeit mehr geben soll. Der Azubi soll mit dem letzten Mitarbeiter im Büro gehen. (Minus- beziehungsweise Überstunden werden nicht genullt)
Auf welcher Grundlage kann der Arbeitnehmer das so entscheiden? Es gibt genug Arbeit die erledigt werden muss und bei anderen Auszubildenden haben sich Minusstunden aufgehäuft, die so nicht in einem kurzen Zeitraum abgebaut werden können.
Auch ein mündlicher "Vertrag" / eine mündliche Abmachung muss doch von beiden Parteien (Arbeitgeber <-> Arbeitnehmer) angenommen werden?
Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten.
Gruß
Theo
Gleitzeit - Nun aber nicht mehr für Azubis
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Das kollektive Arbeitsrecht steht über dem Direktsionsrecht. Da alle Mitarbeiter Gleitzeit haben, warum nicht auch die Auszubildenden? Und dann diese Regelung erst nach so vielen Jahren?