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lummi

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  1. Das bezweilfe ich sehr, dass der Begriff Fachinformatiker nicht rechtlich geschützt ist, dann wäre der ganze Beruf überflüssig und jeder könnte sich Fachinformatiker nennen! Ich werde bei der IHK bezüglich einer verbindliche Antwort nachfragen. Beim Arbeitsvertrag müsste ich schon die Karten ganz auf dem Tisch legen und sagen, dass ich ausgebildeter Fachinformatiker ohne IHK-Abschluss bin, das wäre die korrekte Bezeichnung, ohne das man in Schwulitäten kommen würde und anders würde ich es auch bei einen Arbeitsvertrag nie machen. Lol lustig ^^ Und völlig falsch -> Als Freelancer bietest Du Qualifikation und Arbeitsleistung an und wirst auch dannach entsprechend honoriert und wenn man sich für was ausgibt was man nicht hat, oder nicht ist, dann ist dieses genau strafbar wie beim Arbeitsverhältnis auch und kann geahndet werden. Mir geht hauptsächlich darum eine passende Qualifikation öffentlich auszuweisen, welche rechtlich einwandfrei ist in meinen Fall. Endlich mal was richtiges -> Völlig korrekt, dass egal welcher Titel, dann eine Qualifikation nicht ersetzen wird!!!! Ich muss die Qualifikation auch nicht unbedingt haben als Freelancer, kann das ganze auch über einen tatsächlich Fachinformatiker (IHK) ausführen lassen, oder über Indien ^^ Viele Wege führen nach Rom. Jo, der Informatiker ist keine geschützte Bezeichnung und so darf sich jeder nennen, nur die Spezies wie Wirtschaftsinformatiker, Fachinformatiker, Betriebsinformatiker usw sind geschützte Berufsbezeichnungen.
  2. ok bin ja mal gespannt auf die Antworten ^^
  3. Ich sage Euch ein's und zwar ganz ehrlich -> Den Wisch von der IHK kannste in die Tonne treten, der ist zwar nicht schlecht, wenn Du Ihn hast, aber dieser nützt Dir auch NUR was, wenn Du die entsprechende Qualifikation für den Job hast. Und selbst wenn Du die hast, wenn dann da Peter Meier der Maurer kommt, der als Quereinsteiger ohne IT-Ausbildung qualifizierter ist als Du, sowas kommt vor, dann kannste den IHK-Wisch einpacken ^^
  4. Konzentriere Dich auf die Nachprüfungen Deines ABI und bringe einen Schulabschluss zustande, ABI, Fachabi, oder Realabschluss und dann kannste den Plan B schmieden, vorher wäre das eh überflüssig.
  5. Erwarte als Praktikant nicht zuviel vom Betrieb, in den meisten Fällen bist Du das 'Mädchen für alles', konzentriere Dich lieber auf Deine Projektarbeit, alles andere ist eh unwichtig ;-)
  6. Ich habe meine Ausbildung zum Fachinformatiker komplett abgeschlossen, dieses wurde mir auch per Zertifikat mit sämtlichen Ausbildungsinhalten und Noten aus den Klausuren bestätigt, dass ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung absolviert habe. Kann also jederzeit eingesehen, bzw ich kann es vorlegen, werden was ich während der Ausbildung gelernt habe und die entsprechenen Noten dazu. Nun gibt es ein Problem, ich bin zwar jetzt ausgebildeter Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung, allerdings ohne IHK Abschluss, da ich nicht alle Prüfungen geschafft habe. Aus gesundheitlichen Gründen die Prüfungswiederholungen aber erst nächstes Jahr absolvieren werde. Nun möchte ich als Programmierer mir etwas nebenbei dazu verdienen und stelle mich als Freelancer als 'ausgebildeter Fachinformatiker' vor, ist das rechtlich ok, verletzte ich da irgendwelche Rechte? Denn die beiden IHK-Berufe nennen sich wie folgend: Fachinformatiker mit Schwerpunkt Systemintegration & Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung Darf ich mich als Freelancer bei potentiellen Auftragsgebern als 'ausgebildeter Fachinformatiker' vorstellen, oder komme ich dabei in Schwulitäten? denn rechtlich gesehen bin ich ausgebildeter Fachinformatiker nur eben ohne IHK-Abschluss

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