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lummi

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Beiträge von lummi

  1. Nun, der Begriff Fachinformatiker als solches ist rechtlich nicht geschützt, so dass Dir die Verwendung desselben keiner verbieten kann. Bei der Verwendung staatlich geprüfter Fachinformatiker ist das anders.

    Das bezweilfe ich sehr, dass der Begriff Fachinformatiker nicht rechtlich geschützt ist, dann wäre der ganze Beruf überflüssig und jeder könnte sich Fachinformatiker nennen! Ich werde bei der IHK bezüglich einer verbindliche Antwort nachfragen.

    Sobald es aber in Zusammenhang mit dem Wort "ausgebildet" tatsächlich ein Irrtum erregt wird, könnte das bei abhängiger Beschäftigung, sprich bei einem Arbeitsvertrag, zu einer Täuschung des Arbeitgebers führen, die sich dann eben auf den Arbeitsvertrag nachteilig auswirken kann, in dem dieser den Vertrag wegen arglistiger Täuschung kann.

    Beim Arbeitsvertrag müsste ich schon die Karten ganz auf dem Tisch legen und sagen, dass ich ausgebildeter Fachinformatiker ohne IHK-Abschluss bin, das wäre die korrekte Bezeichnung, ohne das man in Schwulitäten kommen würde und anders würde ich es auch bei einen Arbeitsvertrag nie machen.

    Als Freelancer bietest Du in erster Linie aber keine Qualifikation, sondern eine Arbeitsleistung bzw. -ergebnis an. Wenn Du dann angibst, ausgebildeter Fachinformatiker zu sein und durch Vertragsgestaltung eben eine Arbeitsleistung/-ergebnis geschuldet wird und nicht explizit das Vorhandensein eines IHK Abschlusses notwendig ist, fragt da keiner nach.

    Lol lustig ^^ Und völlig falsch -> Als Freelancer bietest Du Qualifikation und Arbeitsleistung an und wirst auch dannach entsprechend honoriert und wenn man sich für was ausgibt was man nicht hat, oder nicht ist, dann ist dieses genau strafbar wie beim Arbeitsverhältnis auch und kann geahndet werden.

    Mir geht hauptsächlich darum eine passende Qualifikation öffentlich auszuweisen, welche rechtlich einwandfrei ist in meinen Fall.

    Letztlich wird Dir diese Bezeichnung aber kaum weiterhelfen, da Sie für die Erledigung von Aufträgen keine Bedeutung hat. Man wird evtl. Referenzen fordern. Wenn Du unbedingt eine Bezeichnung verwenden willst, dann bietet sich eher der Informatiker an.

    Endlich mal was richtiges -> Völlig korrekt, dass egal welcher Titel, dann eine Qualifikation nicht ersetzen wird!!!! Ich muss die Qualifikation auch nicht unbedingt haben als Freelancer, kann das ganze auch über einen tatsächlich Fachinformatiker (IHK) ausführen lassen, oder über Indien ^^ Viele Wege führen nach Rom.

    Jo, der Informatiker ist keine geschützte Bezeichnung und so darf sich jeder nennen, nur die Spezies wie Wirtschaftsinformatiker, Fachinformatiker, Betriebsinformatiker usw sind geschützte Berufsbezeichnungen.

  2. Ich sage Euch ein's und zwar ganz ehrlich -> Den Wisch von der IHK kannste in die Tonne treten, der ist zwar nicht schlecht, wenn Du Ihn hast, aber dieser nützt Dir auch NUR was, wenn Du die entsprechende Qualifikation für den Job hast. Und selbst wenn Du die hast, wenn dann da Peter Meier der Maurer kommt, der als Quereinsteiger ohne IT-Ausbildung qualifizierter ist als Du, sowas kommt vor, dann kannste den IHK-Wisch einpacken ^^

  3. Ich habe meine Ausbildung zum Fachinformatiker komplett abgeschlossen, dieses wurde mir auch per Zertifikat mit sämtlichen Ausbildungsinhalten und Noten aus den Klausuren bestätigt, dass ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung absolviert habe. Kann also jederzeit eingesehen, bzw ich kann es vorlegen, werden was ich während der Ausbildung gelernt habe und die entsprechenen Noten dazu.

    Nun gibt es ein Problem, ich bin zwar jetzt ausgebildeter Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung, allerdings ohne IHK Abschluss, da ich nicht alle Prüfungen geschafft habe. Aus gesundheitlichen Gründen die Prüfungswiederholungen aber erst nächstes Jahr absolvieren werde.

    Nun möchte ich als Programmierer mir etwas nebenbei dazu verdienen und stelle mich als Freelancer als 'ausgebildeter Fachinformatiker' vor, ist das rechtlich ok, verletzte ich da irgendwelche Rechte? Denn die beiden IHK-Berufe nennen sich wie folgend:

    Fachinformatiker mit Schwerpunkt Systemintegration & Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung

    Darf ich mich als Freelancer bei potentiellen Auftragsgebern als 'ausgebildeter Fachinformatiker' vorstellen, oder komme ich dabei in Schwulitäten?

    denn rechtlich gesehen bin ich ausgebildeter Fachinformatiker nur eben ohne IHK-Abschluss

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