Zum Inhalt springen

ChefHeftig

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  1. Entschuldigung, falls es zu Verwirrungen gekommen ist. Also, im Moment befinde ich mich in einer Umschulung zum Fisi, die durch einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit finanziert wird. Durch die lange Fehlzeit kann es aber durchaus dazu kommen, das die Agentur mich aus dieser Maßnahme nimmt. Da ich diesen Beruf aber gerne erlernen möchte, schaue ich mich jetzt schon einmal nach Alternativen um bzw. ich gucke wie es im schlimmsten Fall weiter geht. Und da wäre halt nur eine reguläre Ausbildung ein Weg. Darum ja die Frage ob ich in einer Bewerbung erwähnen sollte, das ich schon einmal eine Ausbildung begonnen habe, diese aber aufgrund einer längeren Ausfallzeit / Krankheit leider nicht beenden konnte und das ich die in der Ausbildung vermittelten Inhalte als "Grundkenntnisse" mitbringe?
  2. Moin, Danke für die Antworten. Also in erster Linie geht es darum, was passiert wenn die Agentur sagt, das die Ausbildung nicht mehr mit Erfolg (eben durch den Ausfall) beendet werden kann. Also wie es danach weiter gehen kann. Darum ja die Frage wie ich das am besten in eine Bewerbung einbauen kann. Da ich ja nachweislich schon angefangen habe diesen Beruf zu erlernen. Bzw. besser gesagt ob ich das in eine Bewerbung mit einbauen sollte. Das ich im Bewerbungsgespräch selber nicht viel dazu sagen muß, ist soweit klar.
  3. Moin, also kurz zu meiner Problematik. Ich bin jetzt insgesamt knapp zwei Monate ausgefallen und muss noch einmal ins Krankenhaus, wo es noch nicht genau absehbar ist, wie lange ich dadurch ausfalle. Ich befinde mich gerade aber in einer Umschulung zum Fisi, für die ich sehr lange gekämpft habe. leider kann mir niemand eine klare Aussage darüber geben, wie viele Fehltage ich haben darf um weiter machen zu können. Was ich nach mehrfachen anfragen bei meinem Bildungsträger erfahren habe ist, das da wohl eine zehn Prozent Regelung gilt. Allerdings hat mir die Agentur für Arbeit, die das ganze finanziert, mitgeteilt das es Einzelfallentscheidungen sind die in einem solchen Fall getroffen werden. Da ich diesen Beruf aber erlernen und später auch ausüben will, habe ich mir jetzt überlegt das ich mich um einen regulären Ausbildungsplatz in diesem Bereich bewerbe. (nur um auf Nummer sicher zu gehen) Meine Fragen dazu wären, ob mir jemand Tips geben kann in wie fern ich meine Ausfallzeit in die Bewerbung mit einbringen soll bzw. sollte? Und ob jemand von euch Erfahrung damit hat? Also ob die Agentur dann auf mich zukommt und einen gewissen Teil des Bildungsgutscheins zurück gezahlt haben möchte, oder ähnliche Probleme? Und nun zum größten "Problem" ich bin halt auch schon mitte 30, und habe etwas Angst davor, das man mich aufgrund meines Alters dann doch eher aussiebt. Bin für Tips jeglicher Arte dankbar!
  4. Also ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen. Wenn ich mich an einen Betrieb gewand hätte um dort die Ausbildung zu machen dann wäre das nicht über einen Bildungsgutschein gegangen, da es für die Agentur dann keine Umschulung sondern eine Ausbildung gewesen wäre... Dafür gibt es andere Förderungen. Und ich hatte einen ähnlichen Artikel ausgedruckt und mit zur Agentur genommen, wie der den Du im ersten Link hast. Für die Umschulung mußte ich mir einen Bildungsträger suchen, in meinem Fall habe ich mich halt für die oben genannte Schule entschieden (das darfst Du gerne Berufsschule nennen auch wenn sie nicht staatlich ist...) und während der theoretischen Ausbildung, mußte ich mir einen Praktikumsplatz suchen. Man muß halt gucken wer der Leistungsträger ist. Ich kann Dir nicht sagen ob es dort Unterschiede gibt. Bei der Agentur ging es jedenfalls nur so....
  5. Moin, also was SaJu schrieb ist richtig und wieder nicht. Du solltest wirklich auf eine duale Ausbildung achten! Also praktischer Teil im Betrieb und der theoretische Teil in der Schule. Zertifikate kann man mitnehmen, wenn sie dabei sind. Es gibt da "wichtigere" und "unbedeutende". Muß man halt sehen. Aber was man hat, das hat man. Allerdings mußt Du Dich auch bei einer dualen Ausbildung, zumindest wenn es über einen Bildungsgutschein läuft, an einen Bildungsträger wenden und nicht an einen Betrieb. Da die Bildungsträger nämlich (zumindest die, die ich kenne) immer einen theoretischen und praktischen Teil für die Anmeldung zur IHK Prüfung vorsehen. Ich mache meine Ausbildung beim CBW (9 Monate Theorie) und meinen praktischen Teil in einem Betrieb (12 Monate), wo ich auch gleichzeitig das Projekt für die Abschlußprüfung vorbereiten muß. Was Du allerdings mit "Arbeit mit nach Hause nehmen" meinst ist mir nicht ganz klar. Ich meine Du mußt doch auch zu Hause lernen....

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...