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jlichti

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  1. So ich habe hier nocheinmal etwas gefunden, was genau auf unseren Fall zutrifft. Genau so sah auch unserer Gedankengang aus, dann heißt es jetzt ab zur IHK und wir müssen das regeln, hoffe mal, dass das auf alle IHKs zutrifft..
  2. Nein, das denke ich auch nicht, aber wie erklärst du dir das mit dem eigenen Ermessen? Also was ich sagen will, wenn man bestanden hat (trotz eines schlechten Ergebnisses, aber trotzdem bestanden), sollte man selbst entscheiden ob man in die MEP will, um eben seine Note evtl. zu verbessern, aber es kann doch nicht von der IHK festgelegt werden, jemanden der "schon bestanden" hat, nochmal nachzuprüfen und dann sogar durchfallen zu lassen?
  3. Das ist schon wieder was anderes, damit ist einmal die schriftliche Prüfung TEIL B und die Mündliche Prüfung mit Dokumentation Präsentation TEIL A gemeint. Bei uns geht es lediglich um den Teil B und insgesamt haben wir dort über 50%..
  4. Naja, Widerspruch einzureichen dauert wahrscheinlich auch seine Zeit und Ich habe am Montag schon meine Prüfung, (Einladung erst Gestern erhalten, auch kompletter Mist aber naja) du hast uns einen Link von dem Beruf des Bürokaufmanns/frau geschickt, ich weiß ja nicht inwiefern man das vergleichen kann, hast du vielleicht den selben Link nocheinmal für den Beruf des Fachfinformatikers. Und hier im Forum wollten wir nur hören ob wir im Recht sind, evtl. von jemandem der auch Prüfer ist, damit wir auch argumente haben und überzeugen können, sonst werden wir von der IHK wieder einfach am Telefon oder sonst wie abserviert. Evtl. hat auch jemand einen ähnlichen Fall gehabt, oder hat Ideen was wir jetzt machen können, wir wissen nicht genau, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen. Wir wollen aber auch nicht (nur weil unsere evtl. IHK einen Fehler begangen hat) noch in die MEP und dann auch noch evtl. durchfallen, obwohl wir die Prüfung eigentlich schon bestanden hätten.
  5. Wurde, wenn man ein bisschen weiterliest, verneint und als Falschinformation abgetan -> macht also kein Sinn der Link. Da geht es um was ganz anderes. Steht nichts, was jetzt bei unserer Fragen weiterhelfen könnte. Hab gerade die Anmeldedaten nicht hier, kann ich mir also nicht anschauen.
  6. Wie darf ich das jetzt verstehen? Ich habe eigentlich bestanden, aber wenn sie wollen, können sie mich noch zu einer MEP einladen? Und wenn ich die MEP verhaue falle ich durch? Bin verwirrt, dass hört sich gerade so an, als wenn die einen einfach reinreiten können, wenn sie wollen?
  7. Heißt, auch nach deiner Erkenntnis müsste ich nicht zu einer Ergänzungsprüfung, habe ich das richtig verstanden? Mein Kollege hat bereits bei der IHK nachgefragt, dabei kam nichts raus, da wir bzw. er auch nicht genau wusste worauf er sich beziehen soll, da wir im Internet kein Link für die Prüfungsverordnung gefunden haben. Was können wir denn jetzt genau machen um "dagegen vorzugehen"?
  8. Hey, ich habe mal eine Frage, ich verfolge dieses Forum schon länger und denke es so mitbekommen zu haben, dass wenn man in der schriftlichen Prüfung insgesamt über 50% und keine der Teile unter 30% hat, den schriftlichen Teil ohne MEP bestanden hat. Meine Noten: GA 1: 48 GA 2: 78 WISO: 47 Trotzdem wurde ich zu einem MEP eingeladen, da man wohl nicht in 2 Teilen unter 50% haben darf, auch bei dem Notenrechner, welcher hier häufig verlinkt wird, steht, dass ich kein MEP durchführen brauche.. So nun zu meiner Frage: Bei dem Notenrechner wird sich auf eine Berufsverordnung bezogen und ist dieses Berufsverordnung nicht landesweit einheitlich? Kann so etwas von IHK zu IHK unterschiedlich bewertet werden? Meine IHK: IHK Wolfsburg / Lüneburg MfG

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