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jlichti

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Beiträge von jlichti

  1. On 8.6.2009 at 1:42 PM, Ikaruga said:

    BORN2BeWildKESSEL:

    Auch du hast bestanden. Lasst euch nicht von diesem Beamtendeutsch in die Irre führen.

     

    Dieser oft falsch verstandene Satz in der Prüfungsverordnung ist wie folgt:

     

     

     

    Ich nehme diese Aussage mal auseinander und erkläre die Problematik.

     

    Man sollte wissen, dass dieser Satz nur DANN bestand hat, wenn man nicht auf 50% gekommen ist. Daraufhin folgt dann die MINDESTLEISTUNG, die man erbracht haben muss, um zur MEP zugelassen zu werden. Bei mindestens einer vier, wobei die anderen beiden Bereiche nicht schlechter als fünf sein dürfen, ist man zur MEP zugelassen, WENN man durch diese, Gewichtung 1:2, die Punkte so aufbessern kann, dass man bestehen könnte.

     

    Hier nochmal stichpunktartig:

     

    -Man hat bei 50% Gesamtleistung IMMER bestanden (Gewichtung: GH1 40%, GH2 40% und WiSo 20%)

    -Die in der Verordnung genannten Fünfer beziehen sich darauf, wenn man insgesamt unter 50% liegt

    -Der oben genannte Paragraph der PV tritt NICHT in Kraft, wenn man 50% erreicht hat, auch mit einer oder zwei fünf(en)

     

    Und, das wichtigste:

     

    -Wenn ihr zusammengerechnet aus GH1, GH2 und WiSo mindestens 50% habt, ist eine MEP unzulässig, d.h., die IHK DARF KEINE MEP veranlassen

     

    Also, durchatmen für alle betroffenen Seelen :D

     

    So ich habe hier nocheinmal etwas gefunden, was genau auf unseren Fall zutrifft.

    Genau so sah auch unserer Gedankengang aus, dann heißt es jetzt ab zur IHK und wir müssen das regeln, hoffe mal, dass das auf alle IHKs zutrifft..

  2. 3 minutes ago, Asura said:

    Halt Stop! Deja vu!

    Die IHK braucht einen Quotendurchfaller und genau du hast das los gezogen! Nur deshalb machen sie das. #DIEIHK wurde mal wieder ertappt. *sarcasm*

    Nein, das denke ich auch nicht, aber wie erklärst du dir das mit dem eigenen Ermessen?

    Also was ich sagen will, wenn man bestanden hat (trotz eines schlechten Ergebnisses, aber trotzdem bestanden), sollte man selbst entscheiden ob man in die MEP will, um eben seine Note evtl. zu verbessern, aber es kann doch nicht von der IHK festgelegt werden, jemanden der "schon bestanden" hat, nochmal nachzuprüfen und dann sogar durchfallen zu lassen?

  3. 2 minutes ago, apehead said:

    in den Prüfungsteilen A und B müssen jeweils mindestens 50 Punkte -Note ausreichend - erreicht werden.

    Das ist schon wieder was anderes, damit ist einmal die schriftliche Prüfung TEIL B und die Mündliche Prüfung mit Dokumentation Präsentation TEIL A gemeint. Bei uns geht es lediglich um den Teil B und insgesamt haben wir dort über 50%..

  4. 3 minutes ago, apehead said:

    Hi!

    Na ja, ich wollte auch nicht andeuten, dass ich eine Lösung für euer Problem hätte (und ich weiß ja auch nicht, wie weit ihr euch schon informiert habt ...). Ich kenne die Situation und insbesondere eure IHK nicht persönlich. Aber für mich liest es sich so, dass Ihr gegen die MEP erstmal offiziell Widerspruch einlegen und schauen solltet, was passiert. Wenn ihr weder durch Telefonate noch hier im Forum klare Antworten erhaltet, wäre das mein nächster Schritt. Generell ist es meiner Erfahrung nach immer eine gute Idee, Widerspruch einzureichen, wenn man mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist (bezeichnenderweise gab mir den Tipp ein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ...).

    Bei anderen IHK gibt es die Regelung, dass mindestens zwei der drei Fächer "ausreichend" (= 50 %) sein müssen (Link), was bei euch beiden ja nicht der Fall ist. Es ist eine andere IHK und eine andere Ausbildung im Link, aber es zeigt, dass es die Regelung durchaus gibt. Ob sie nun auch bei eurer IHK Anwendung findet, kann euch am Ende nur die IHK selbst beantworten.

    LG

    apehead

    Naja, Widerspruch einzureichen dauert wahrscheinlich auch seine Zeit und Ich habe am Montag schon meine Prüfung, (Einladung erst Gestern erhalten, auch kompletter Mist aber naja) du hast uns einen Link von dem Beruf des Bürokaufmanns/frau geschickt, ich weiß ja nicht inwiefern man das vergleichen kann, hast du vielleicht den selben Link nocheinmal für den Beruf des Fachfinformatikers.

    Und hier im Forum wollten wir nur hören ob wir im Recht sind, evtl. von jemandem der auch Prüfer ist, damit wir auch argumente haben und überzeugen können, sonst werden wir von der IHK wieder einfach am Telefon oder sonst wie abserviert.

    Evtl. hat auch jemand einen ähnlichen Fall gehabt, oder hat Ideen was wir jetzt machen können, wir wissen nicht genau, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen.

    Wir wollen aber auch nicht (nur weil unsere evtl. IHK einen Fehler begangen hat) noch in die MEP und dann auch noch evtl. durchfallen, obwohl wir die Prüfung eigentlich schon bestanden hätten.

  5. 17 minutes ago, apehead said:

    Wurde, wenn man ein bisschen weiterliest, verneint und als Falschinformation abgetan -> macht also kein Sinn der Link.

    18 minutes ago, apehead said:

    Einladung trotz bestandener Prüfung (azubi.net)

    Da geht es um was ganz anderes.

     

    18 minutes ago, apehead said:

    Steht nichts, was jetzt bei unserer Fragen weiterhelfen könnte.

     

    19 minutes ago, apehead said:

    Inhaltliche und sachliche Gliederung deiner Ausbildung bei deiner IHK (für mich nicht einsehbar)

    Hab gerade die Anmeldedaten nicht hier, kann ich mir also nicht anschauen.

  6. 3 minutes ago, robotto7831a said:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf

     

    Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses".

    Wie darf ich das jetzt verstehen?

    Ich habe eigentlich bestanden, aber wenn sie wollen, können sie mich noch zu einer MEP einladen? Und wenn ich die MEP verhaue falle ich durch?

    Bin verwirrt, dass hört sich gerade so an, als wenn die einen einfach reinreiten können, wenn sie wollen?

  7. 9 minutes ago, robotto7831a said:

    Die Prüfungsordnung ist bundesweit gültig mit Ausnahme eventuell Baden Württemberg.

     

    Frag doch deine IHK warum Du zu einer MEP eingeladen wurdest.

    Heißt, auch nach deiner Erkenntnis müsste ich nicht zu einer Ergänzungsprüfung, habe ich das richtig verstanden? Mein Kollege hat bereits bei der IHK nachgefragt, dabei kam nichts raus, da wir bzw. er auch nicht genau wusste worauf er sich beziehen soll, da wir im Internet kein Link für die Prüfungsverordnung gefunden haben. Was können wir denn jetzt genau machen um "dagegen vorzugehen"?

  8. Hey, ich habe mal eine Frage, ich verfolge dieses Forum schon länger und denke es so mitbekommen zu haben, dass wenn man in der schriftlichen Prüfung insgesamt über 50% und keine der Teile unter 30% hat, den schriftlichen Teil ohne MEP bestanden hat.

    Meine Noten:

    GA 1: 48

    GA 2: 78

    WISO: 47

    Trotzdem wurde ich zu einem MEP eingeladen, da man wohl nicht in 2 Teilen unter 50% haben darf, auch bei dem Notenrechner, welcher hier häufig verlinkt wird, steht, dass ich kein MEP durchführen brauche..

    So nun zu meiner Frage: Bei dem Notenrechner wird sich auf eine Berufsverordnung bezogen und ist dieses Berufsverordnung nicht landesweit einheitlich? Kann so etwas von IHK zu IHK unterschiedlich bewertet werden?

    Meine IHK: IHK Wolfsburg / Lüneburg

     

    MfG

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