Veröffentlicht 18. April 200718 j Hi Leute, habe ein Problem. Mein AG kann mich nich mehr zahlen und will mir zum 01.06.07 kündigen . Da ich meine Projektarbeit schon fertig gestellt habe und die Zulassung zur Prüfung habe, ist dies für die IHK uninteressant :mod:. Habe schon eine feste Arbeitsstelle ab den 01.09.07 . Nun zur Frage: Wie soll mein Chef mir kündigen damit ich Arbeitslosengeld für die drei Monate bekommen kann (keine Sperrzeit!)??? Danke und Gruß
18. April 200718 j Ausbildung? Ausbildungen können nicht einfach gekündigt werden, sondern enden mit Bestehen der Prüfung.
18. April 200718 j Dem kann ich nur zustimmen. Azubis dürfen nicht betriebsbedingt gekündigt werden. Und so kurz vor der Prüfung ist ein Kündigung auch aus anderen Gründen nicht ganz so einfach... Dein Vertrag endet sowieso mit Bestehen der Prüfung, und das ist ja im Juni/Juli soweit, bis dahin muss er dich auch weiterhin bezahlen... Maxi
19. April 200718 j Hallo, Meinen Vorrednern kann ich natürlich nur recht geben, und eine Sperrzeit bekommst du natürlich nicht - da es sich ja einfach um eine Ausbildung handelt, die ausläuft (Ende: Tag mit dem Bestehen der mdl. Prüfung, sofern schriftlich über 50%). Bekommst also Alg - welche Höhe kann ich dir nicht sagen, ich wurde direkt übernommen nach der Ausbildung
19. April 200718 j Wobei es schon von Interesse wäre zu wissen, was passiert wenn dir dein Arbeitgeber keinen Lohn überweist und auch keine Sozialabgaben für dich entrichtet. Ich würde auf jeden Fall versuchen das noch zu klären
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