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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

.... man die Prüfung nicht bestanden hat ? Muss ich dann ein halbes Jahr länger in der Firma bleiben um die prüfung nachzuholen? Oder kann ich gehen und in einem halben Jahr die Prüfung so nach holen ?

Guten Morgen, also so weit ich weiß, muss der Betrieb in dem du lernst dich noch für ein weiteres halbes Jahr "behalten". Sie können sich auf den Kopf stellen oder Purzelbäume schlagen um die los zu werden oder. Geht nicht.

Das ganze geht 3 mal oder so.

Ja so habe ich das auch verstanden. Aber kann ich das auch wiederholen ohne Betrieb? Ich möchte nämlich nicht länger hier bleiben :old

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html

Bei mir (Weiterbildung) ist der Praktikumsvertrag ja begrenzt.

Von daher hätte man in meinem Fall dann ein halbes Jahr nix zu tun.

Hallo Cosmos,

es stimmt was Apes sagt, aaaaaber....Du mußt bei deinem Ausbildungsbetrieb einen schriftlichen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen, dann müßen sie dich bis zur nächsten Prüfung weiter ausbilden.

Fällst Du dann wieder durch, können sie dich aus der Ausbildung entlassen.

Fällst Du ein drittes Mal durch, ist es unmöglich die Ausbildung bzw eine andere Ausbildung im IT-Bereich zu machen, auch nicht in einem anderen Bundesland.

Außerdem ist es durchaus möglich die Prüfung als "Selbstmelder" zu machen, allerdings trägst Du dann die Prüfungskosten selbst (was sonst der Betrieb übernimmt). Dazu mußt Du aber einen Antrag bei deiner zuständigen Handelskammer stellen.

mfg

Harry

Das hat mir schon einmal sehr viel weiter geholfen.

Ich möchte nämlich nicht in dem Bereich bleiben sondern eine weitere Ausbildung in einem anderem Bereich machen da mir der Fachinformatiker nicht liegt.

Also könnte ich ohne Probleme eine neue Ausbildung am 01.08. anfangen und trotzdem im Winter die Prüfung nachholen, auf eigene Kosten allerdings ?!? Hab ich das richtig verstanden ? :floet:

Ja genau, das hast du richtig verstanden.

Wie genau die Formalitäten sind kannst Du aber bei deinem Ausbildungsberater deiner zuständigen Handelskammer erfragen.

Dein Ausbildungsvertrag wird bei der Handelskammer in eine Liste eingetragen, aus der hervor geht, das Du bei der Fa XYZ als Fachinformatiker ausgebildet wirst und dieser Eintrag, über dein Ausbildungsverhältnis, bleibt bis zu deiner Prüfung dort bestehen.

Wenn Du nun parallel eine weitere Ausbildung beginnst, wird wieder ein Eintrag in einer anderen Liste (hängt vom Ausb.-beruf ab) vorgenommen.

Das mußt du aber bitte bei dem Ausbildungsberater der HK erfragen, wie man da vorgeht, weil du dort eine Auskunft bekommst, die auch rechtsverbindlich ist. Nicht das du nachher in der "Luft" hängst.

Gruß

Harry

Muss mann in diesem halben Jahr auch noch die Berufsschule besuchen?

Hallo,

soweit ich weiss kann man an der Prüfung auch als Externer teilnehmen, aber nur unter der Voraussetzung, dass man mindestens das anderthalbfache der Ausbildungszeit (nachweislich) im IT-Bereich gearbeitet hat.

Aber 100% sicher bin ich mir da auch nicht.

Gruß

Hallo,

soweit ich weiss kann man an der Prüfung auch als Externer teilnehmen, aber nur unter der Voraussetzung, dass man mindestens das anderthalbfache der Ausbildungszeit (nachweislich) im IT-Bereich gearbeitet hat.

Aber 100% sicher bin ich mir da auch nicht.

Gruß

irgendwie so stimmt das schon, bin mir nur nicht sicher wegen der Minimum-Zeit die man im IT-Bereich gearbeitet haben muss.

Allerdings gilt das eben für Leute, die KEINE Ausbildung gemacht haben, aber eben gerne diesen "Titel" hätten.

Denke mal, dass das anders ausschaut, wenn man seine normale Ausbildungszeit hinter sich gebracht hat, nur eben bei der schriftlichen Prüfung zB gescheitert ist.

Berufsschule besuchen:

Darauf ein eindeutiges: JAEIN

Wenn Du die Prüfung im Teil A (Doku, Präsi, Fachgesprach) versemmelt hast, brauchst Du nicht zur Berufsschule.

Hast Du den Prüfungsteil B (schriftliche) versemmelt...dann JA

Zur Frage, wann man die Prüfung ohne Ausbildung machen kann:

Wenn man nachweisen kann, das man 5 Jahre in diesem Berufszweig gearbeitet hat. Aber mal ehrlich, welche Chancen seht ihr die Prüfung dann zu bestehen...:upps

Gruß Harry

Das ist Fakt!

und nichts anderes!!!

Berufsschule:

Auszubildende die weniger als 12 Schuljahre (inkl. Berufsschule) haben, sind weiterhin berufsschulpflichtig.

Auszubildende die bereits das 12 Schuljahr abgeschlossen haben, können weiterhin zur Berufsschule gehen, wenn Sie einen Antrag bei der Berufsschule stellen.

//edit falsch gelesen!

was falsch gelesen???

Das ist Fakt!

und nichts anderes!!!

Berufsschule:

Auszubildende die weniger als 12 Schuljahre (inkl. Berufsschule) haben, sind weiterhin berufsschulpflichtig.

Auszubildende die bereits das 12 Schuljahr abgeschlossen haben, können weiterhin zur Berufsschule gehen, wenn Sie einen Antrag bei der Berufsschule stellen.

Heißt also folglich ich kann nach 10 Jahren normaler Schule (Grund + Realschule) + den 3 Jahren bisherige Berufsschule selbst entscheiden, ob ich nach der versemmelten schriftlichen noch in die BS gehe?

Was ich allerdings nicht verstehe ist, wenn man jetzt nochmal die prüfung wiederholen muss, braucht man doch einen ausbildungsverhältnis mit einen Betrieb, und wenn er den Beruf wechselt, hat er das ja nicht mehr (Also zumindest dann nicht in seinen angefangenen beruf)?! Also wie soll das denn gehen mit nachschreiben bzw. nachholen?

Also hier stehen ja schon einige interessante Informationen, aber hier steht nichts näheres davon, dass der Azubi ohne Betrieb die Prüfung wiederholen kann / darf.

Nur:

"Trotz Nichtbestehens endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Eine Verlängerung gemäß Â§ 21 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist nur auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung – höchstens um 1 Jahr – unter Verwendung des Verlängerungsantrages möglich. Der Betrieb ist zu dieser Verlängerung verpflichtet, wenn der Auszubildender sie beantragt."

Nun kann man daraus folgern, dass es nicht ohne Betrieb möglich ist die Prüfung zu wiederholen, da dies nicht erwähnt wurde.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

ich würde einfach mal kurz und schmerzlos bei der IHK anrufen und mich erkundigen, wie es ausschaut.

:cool:

Hallo Ryan,

die schriftliche Prüfung kannst Du als Selbstmelder absolvieren.

Für die praktische Prüfung (Projekt), musst du dir einen Praktikumsbetrieb besorgen, also eine Firma, die dir das Projekt gibt und begleitet. Dabei sollte es sich um einen Betrieb handeln, der als Ausbildungsbetrieb zugelassen ist.

Auch diese Informationen kannst du bei der HK bekommen. Externe Weiterbildungsunternehmen (Umschulung etc) machen das auch nicht anders und kooperieren mit anderen Unternehmen.

Gruß Harry

P.S.noch kurz zur Berufsschule: Selbstverständlich muss man seine gesetzliche Schulplicht erfüllen!

Aber wenn du den schriftlichen verhauhen hast, musst du soweit ich weiß noch zur schule, was du dann bestimmt nicht kannst wenn du einen neuen ausbildung anfängst weil die einfach die zeit dazu fehlt! oder sehe ich das falsch?

Heißt also folglich ich kann nach 10 Jahren normaler Schule (Grund + Realschule) + den 3 Jahren bisherige Berufsschule selbst entscheiden, ob ich nach der versemmelten schriftlichen noch in die BS gehe?

So sieht's meines Wissens nach aus. Aber wenn einer schon die Schriftliche versemmelt und wiederholen will, wäre er meiner Ansicht nach herrlich blöd, wenn er die Berufsschule nicht besuchen würde. Die schriftliche Prüfung ist gut zu schaffen, wenn man durchfällt muss man sich mit einem - teils wohl massiven - Kenntnismangel auseinandersetzen und da hilft die Berufsschule einem wohl ganz gut ...

Coincidence

wer die Schriftliche versemmelt hat, ist nicht zwangsweise blöd, dann auf die BS zu verzichten.

Denn das Wissen was du dort vermittelt bekommst, ist nun auch nicht so das Meiste und du wiederholst ja auch nur ein halbes Jahr.

Da kann man zu Hause schon effektiver lernen, ohne Fächer wie Sport, Religion, Deutsch und Politik ;)

Hallo Ryan,

die schriftliche Prüfung kannst Du als Selbstmelder absolvieren.

Für die praktische Prüfung (Projekt), musst du dir einen Praktikumsbetrieb besorgen, also eine Firma, die dir das Projekt gibt und begleitet. Dabei sollte es sich um einen Betrieb handeln, der als Ausbildungsbetrieb zugelassen ist.

Auch diese Informationen kannst du bei der HK bekommen. Externe Weiterbildungsunternehmen (Umschulung etc) machen das auch nicht anders und kooperieren mit anderen Unternehmen.

Gruß Harry

P.S.noch kurz zur Berufsschule: Selbstverständlich muss man seine gesetzliche Schulplicht erfüllen!

Ach so ist das also... dann ist soweit alles klar. Danke dir! :)

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