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Präsi IHK: Definition von Kosten


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Kosten stehen betriebswirtschaftlich gesehen für den bewerteten Verbrauch an Produktionsfaktoren, welche zur Erstellung der betrieblichen Leistung notwendig sind. Per betriebswirtschaftlicher Definition ist somit unter Kosten der ordentliche, betrieblich bedingte, bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen einer Periode zu verstehen oder anders formuliert der Werteinsatz von Gütern und Dienstleistungen zur Leistungserstellung. Die Bewertung erfolgt in Geldeinheiten. Der Faktorverzehr kann in Form von Gütern, Dienstleistungen, Arbeitskraft und Rechten erfolgen.

Oder eine der 1.460.000 anderen Fundstellen unter Google, anstatt Wikipedia.

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