Veröffentlicht 8. Juni 200025 j Hai Leute !! Ich suche DRINGEND jemanden, der sich mit unserem FI-Ausbildungsgesetz auskennt !! (oder jemanden, der weiß, wo ich mir diese Gesetzestexte im Netz anschauen kann -oder download-) Mich interessiert dabei vor allem folgender Punkt: - wann muß man spätestens bescheid bekommen, wenn man nicht übernommen wird ?? bitte helft mir !!! thanX d!rk
8. Juni 200025 j M. W. ist der Arbeitgeber überhaupt nicht verpflichtet, Dir eine Auskunft zu geben. Er muss Dir also weder ein Angebot machen, noch Dir absagen. Mit Bestehen der Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis beendet, es gibt allerdings einen Paragraphen, dass - wenn Dich niemand daran hindert weiterzuarbeiten - Du in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen bist. Ansonsten gibt es aber keine Pflicht des AG, Dich zu informieren (schon gar nicht mit Termin!), ob er Dich weiterbeschäftigen will. Er braucht Dir ja auch nicht kündigen, wenn er das nicht will... Trotzdem wäre es natürlich wünschenswert, wenn er Dich nicht allzu lange im Unklaren lässt... So long, Horscht
9. Juni 200025 j ... guck mal in deinen Arbeitsvertrag, da steht meist folgende Floskel: ... endet mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung abgelegt wurde .... oder ... endet mit Ablegen der Abschlußprüfung. Damit MUSS der AG dem Azubi NICHT explizit mitteilen, dass Schluss ist. ABER: Es gibt Urteile und Tarifverträge mit folgendem Tenor: Wenn der (fertige) Auszubildende nach der Ausbildungszeit seinen Arbeitsplatz antritt, so ist dann ein stillschweigendes Einverständnis erreicht... Heißt folgendes: Der AG übernimmt den AN. ABER: kann sofort wieder gekündigt werden - ist nur ein mündlicher Vertrag, Kündigungsfrist Lt. Urteilen ca. 14 Tg, Grundentlohnung (muss aber meist eingeklagt werden) - hatten wir schon mal bei Chemielaboranten! - gilt aber für jeden Beruf! peterb
11. Juni 200025 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von peterb: ABER: Es gibt Urteile und Tarifverträge mit folgendem Tenor: Wenn der (fertige) Auszubildende nach der Ausbildungszeit seinen Arbeitsplatz antritt, so ist dann ein stillschweigendes Einverständnis erreicht...
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