Leberwurschtpemme Geschrieben 11. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2007 Hallo zusammen, ich bin gerade dabei, mein Abschlussprojekt (FIAE) durchzuführen und mittlerweile fast fertig. Im Projektantrag habe ich angegeben, dass ich ein bestimmtes betriebliches Dokument (Anwendungsdesign) erstelle. Nun bin ich mit meiner Projektbetreuerin zum Entschluss gekommen, dass das Ganze wohl doch ein wenig zu aufwendig und umfangreich ist und wir das Ganze wohl schlicht und einfach unterschätzt haben. Somit habe ich das Anwednungsdesign weggelassen und eine entsprechende Begründung in der Dokumentation vermerkt. Gestern hat mich ein Ex-Azubi gefragt, ob die IHK davon bescheid weiß, nicht dass sie mir daraus einen Strick drehen. Muss die IHK davon wirklich davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn ich ein Dokument nicht anfertige? Es ist ja keine schwerwiegende Änderung zum Projektantrag, die Anforderungen an die Anwenudng wurden komplett wie geplant umgesetzt. Weiß da jemand bescheid? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcp2004 Geschrieben 14. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2007 Das ist gefährlich. Ich habe schon massive Abzüge gegeben, weil Projektteile ausgelassen wurden. Geht auf Nummer Sicher ... Schicke gleiche einen formlosen Antrag auf Änderung deines Projektantrages an die IHK, mit der Bitte den Prüfungsausschuß die Änderung zu genehmigen. Das kostet Dich nur eine kleines Schreiben, brigt aber Sicherheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polloze Geschrieben 15. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2007 wie genau werden denn abweichungen genommen? denn ich wollte gerade mit meiner doku anfangen und dabei ist mir aufgefallen, dass ich ein paar funktionen der neuen software mit der geschäftsführung besprechen wollte und auch mit mitarbeitern, inwieweit sie für unseren innerbetrieblichen ablauf von vorteil sein könnten... aber dazu komme ich nicht und war auch nur eine randaufgabe bzw. punkt in dem projektantrag. ich möchte ungern wegen so etwas auf die schnauze fallen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcp2004 Geschrieben 15. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2007 Es gibt natürlich keine Regel. Das hängt von DEINEM Prüfungsausschluß ab. Schlimm wird es immer wenn wesentliche Teile (was wesentlich ist entscheidet auch nur der PA) wegfallen, also der PA sagt: Hätten wir das gewusst, hätten wir das nicht genehmigt. Kleine Abweichungen gibt es immer, diese sollte man begründen, dann ist es gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leberwurschtpemme Geschrieben 15. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 15. Oktober 2007 Das Projekt an sich wird durch das weglassen des Dokumentes überhaupt nicht beeinflusst. Das Anwendungsdesign wäre einfach nur sozusagen ein Nice-To-Have gewesen, aber nicht zwingend notwendig. In der Projektdokumentation habe ich ein Kapitel erstellt, dass die Abweichung zum Projektantrag erläutert, also warum genau ich diese Dokument weggelassen habe. Meint ihr das reicht so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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