balueLiane21 Geschrieben 21. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2007 Hallo, ich versuche gerade mein Projektantrag fertig zusamm zu stellen und schaue mir gerade die Anforderungen an die die IHK stellt. Beim Schritt 3 Projektplanung einschließlich Zeitplanung gibt es einen Unterpunkt den ich nicht so ganz verstehe: 3. Projektplanung einschließlich Zeitplanung a) Fachgemäße Benennung der Phasen (Analyse, Konzeption, Realisierung, Validierung, Dokumentation) Kennzeichnung der Prüfungsrelevanten Phasen c) Nachvollziehbare Zuordnung von Zeitumfängen zu Phasen (tabellarische Auflistung) Was ist mit Punkt b (Kennzeichnung der Prüfungsrelevanten Phasen gemeint? Steh da irgendwie auf dem Schlauch. Hoffe mir kann da jemand weiter helfen. Gruß Liane Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steffen81 Geschrieben 21. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2007 relevante Phasen <<< sind jene Phasen, die in dem Projekt von DIR betreut, bearbeitet etc. wurden. Bei einem nicht spezifisch auf Dich zugeschnittenem Projekt, wo letztlich ein Teilbereich von Dir übernommen wird, wäre hierfür ein Beispiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
balueLiane21 Geschrieben 21. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. Dezember 2007 ah ok. danke. An dem Projekt bin nur ich beteiligt. Also fällt das wohl für mich flach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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