Veröffentlicht 22. Januar 200817 j Hallo zusammen, ich habe am Freitag meine mündliche Prüfung erfolgreich bestanden und wurde auch übernommen. Letze Woche fing bei uns noch ein Berufsschulblock an. Von Montag bis Mittwoch war ich krank, ein Attest liegt vor. Am Donnerstag habe ich die Schule noch ein mal besucht und Freitag war ich dann bei der Prüfung. Nun haben wir im letzten Halbjahr noch ein neues Fach hinzubekommen, in dem wir bisher keine Noten hatten. Letze Woche haben wir am Montag dort eine Klausur geschrieben, die ich wegen Krankheit verpasst habe. Nun möchte mein Lehrer, dass ich diese Klausur jetzt noch nachschreibe, irgendwann abends nach der Arbeit, anonsten würde ich eine schlechte Note bekommen, die dann auch auf meinem Abschlusszeugnis steht. Nun wollte ich wissen, ob jemand von euch weiß, ob das zulässig ist? Schließlich endete meine Ausbildung am Freitag und während der Klausur habe ich mit Attest gefehlt. Darf mein Lehrer mir androhen eine schlechte Note zu bekommen, wenn ich die Klausur nicht nachschreibe? Oder kann ich verlangen, dass das Fach schlicht und einfach nicht bewertet wird? Freue mich über eure Antworten! Liebe Grüße Leberwurscht
22. Januar 200817 j Hi, ich kann dir gar nicht sagen, wie das rechtlich aussieht, aber mal drüber nachgedacht, dass das keine "Androhung", sondern eher eine Chance sein könnte?
22. Januar 200817 j also ich hätte definitiv nichts dagegen ein nicht bewertetes Fach auf dem Zeugnis stehen zu haben, allerdings hab ich durchaus was dagegen nach der Arbeit noch mal in DIESE schule zu gehen, um ne Klausur zu schreiben und selbstverständlich hab ich auch was gegen eine 4 auf dem Abschlusszeugnis. Ich möchste eben gerne die rechtliche Lage dazu wissen, da ich echt absolut keine Lust habe noch ein einziges mal in dieser Berufsschule aufzutauchen. Und ich habe in meiner ganzen Berufsschulzeit so selten gefehlt und es gab Schüler die waren ständig nicht anwesend und haben dann einfach keine Bewertung in dem Fach bekommen, in dem sie keine Note hatten, deshalb kann ich das absolut nicht nachvollziehen.
22. Januar 200817 j Hallo Leberwurschtpeme, Nun wollte ich wissen, ob jemand von euch weiß, ob das zulässig ist? Schließlich endete meine Ausbildung am Freitag und während der Klausur habe ich mit Attest gefehlt. Darf mein Lehrer mir androhen eine schlechte Note zu bekommen, wenn ich die Klausur nicht nachschreibe? Oder kann ich verlangen, dass das Fach schlicht und einfach nicht bewertet wird? Schulgesetze, Verordnungen und Erlasse/Richtlinien sind Ländersache. Mit dem Schulgesetz Hessen angefangen, wertfrei, reines Zitat: Hessisches Schulgesetz, Leistungsbewertung, § 73 § 73 Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens (1) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten oder Punkte bewertet, soweit die Leistungen für die Erteilung von Zeugnissen und entsprechenden Nachweisen erheblich sind. [...] (2) Grundlage der Leistungsbeurteilung sind [...] (3) [...] (4) Bei der Beurteilung durch Noten (Punkte) ist folgender Maßstab zugrunde zu legen: [...] Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält sie oder er die Note ungenügend (0). (5) [...] (6) [...] Quelle Dann sind da noch die Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Links anzuklicken, da könntest Du Dich mal noch weitergehend durchkämpfen. Erstmal Gruss bimei
23. Januar 200817 j ja aber da steht "die der Schüler zu vertreten hat". Ist er absichtlich krank geworden? Wohl eher nicht. Andererseits haben sie dir danach die Möglichkeit gegeben eine Note zu bekommen. Wenn du selber keine Lust hast, für eine Note auf einem Abschlusszeugnis mal 2 Stunden nach der Arbeit zu investieren, dann ist das dein Problem (ich würde es sofort annehmen) und folglich könnte dir in Hessen dann ein ungenügend (6) blühen. Hatten einen ähnlichen Fall bei uns mal beim Abi. Schüler krank und wollte dann nicht nachschreiben (auch nachmittags). Leistungsverweigerung auch 6. Somit haben wir schonmal NRW und Hessen die das so handhaben. Aber vielleicht wohnst du ja in nem Bundesland wo das nicht so geregelt ist. Also hoffe ich mal, du hast dich bei deiner Ortsangabe vertan;)
23. Januar 200817 j Ja klar ist es logisch, dass ein SCHÜLER bei Leistungsverweigerung eine 6 bekommt, bei mir ist nur die Sache, dass ich kein Schüler mehr bin. Und nein, ich habe mich nicht bei meiner Ortsangabe vertan Hab mich jetzt auch schon bei unserer JAV erkundigt, aber da kann ich wohl leider nix machen und muss wohl doch naschreiben... **** happens.
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