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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

hab gerade beider IHK-Stuttgart angerufen. Und wollt nur fragewelch Auflagedes IT-Handbuches erlaubt sind darauf meinte sie dass das IT-Handbuch in Baden-Württenberg nicht erlaubt sei aber ein Tabellenbuch und eine Formelsammlung sind erlaubt. Da haben die Kollegen aus den anderen Bundesländer vorteile.

Viel Glück allen für diePrüfung mitoder ohne Tabellenbuch

Hallo zusammen,

hab gerade beider IHK-Stuttgart angerufen. Und wollt nur fragewelch Auflagedes IT-Handbuches erlaubt sind darauf meinte sie dass das IT-Handbuch in Baden-Württenberg nicht erlaubt sei aber ein Tabellenbuch und eine Formelsammlung sind erlaubt. Da haben die Kollegen aus den anderen Bundesländer vorteile.

Viel Glück allen für diePrüfung mitoder ohne Tabellenbuch

Ähm IT-Handbuch = Tabellenhandbuch oder :confused: ? Zumindest kenn ich das Westermann IT-Handbuch auch unter dem Begriff "Tabellenbuch" von der IHK München und das ist zumindest bei uns zugelassen (für die ZP 2008 - aber ich denke das gilt auch für die AP 2008).

Richtig das IT-Handbuch ist das Tabellenhandbuch!

Schein als wären die bei der IHK einfach nicht auf dem richtigen Dampfer bei euch!:D

Naja dann haben es ja wieder alle gelich schwer!

Und dir natürlich aucb viel Glück !;)

Das habich auchimmergedacht dass das IT-Handbuch von Westermann = Tabellenbuch. In der Berufschule war das IT-Hanbuch auch als Tabellenbuch bekannt. Doch die gute Frau sagte ausdrücklich dass das IT-Handbuch nicht erlaubt ist. Das regelt aber IHK für IHK anders. Also in BW ist es nicht erlaubt.

MfG

mh..

also wir haben bisher immer eingetrichtert bekommen, dass das IT-Handbuch ausdrücklich erlaubt ist. (Wie auch an der Zwischenprüfung)

Ebenfalls bei einem Kollegen war es bei der Prüfung zugelassen.

(IHK Ludwigsburg)

Kann ich mir fast nicht vorstellen, in der Zwischenprüfung, auch IHK Stuttgart, durfte man das IT-Handbuch benutzen.

Ruft doch am besten mal bei der IHK-Stuttgart an. Vielleicht wenn genug anrufen überlegen siees nomal anders da es meiner Meinung nach en großer Nachteil für die Azubis in BW ist. Das stimmt in der ZP war das noch erlaubt

In BW darfst du zu 100% das IT-Handbuch (Tabellenbuch) verwenden!

Zumindest ist es für die GA1 zugelassen!

Bei der GA2 darfst du es nicht verwenden!

GreeTz

Also ich bin bei der IHK Heilbronn (auch BW) und wir dürfen es benutzen.

Dass wir bei der GA2 das Tabellenbuch nicht benutzen dürfen ist mir auch neu.

Stimmt das sicher? Quellen?

Habe jetzt für die IHK Stuttgart per E-Mail nachgefragt. Die Antwort gilt wohl für alle in BW. Ich fasse die E-Mail mal zusammen.

Laut eigenen Angaben wurde das ganze mit dem Kultusministerium abgeklärt.

So ist grundsätzlich als Hilfsmittel ein eingeführtes Tabellenbuch erlaubt.

Da in Baden-Württemberg Lehrmittelfreiheit herrscht, gibt es leider keine Liste mit zugelassenen Büchern.

Letztendlich soll man bei der eigenen Berufsschule nachfragen, ob das Handbuch als "eingeführtes Tabellenbuch" gilt.

genau das wollte ich auch gerade schreiben, man muss es mit der Berufsschule abklären...

Meine z.B. erlaubt es nicht :(

Pure Willkür, einfach nur traurig was da abgeht.

Die IHK hat von nichts ne Ahnung! Wie in meiner ZP vor nem Monat.

Verlasst Euch auf keine leeren Versprechungen seitens der IHK, Euch wird eh jeder etwas anderes erzählen. Letztlich zählt die Vorgehensweise bei der Prüfung selbst durch die aufsichtführenden Personen, traurig, aber wahr.

Also hofft dass es nich so abläuft wie bei uns und dass Ihr es benutzen dürft.

Evtl. kriegt Ihr ja etwas schriftlich von der IHK, dennoch wird das nichts bringen wenn Euch die Aufsicht das verwehrt. Dann wird eben der zuständige Verantwortliche angerufen, der von noch weniger ne Ahnung hat und der entscheidet nach eigenem Ermessen um das Schicksal der dumm-daher-guckenden Azubis...

IHK, lasst Euch begraben :old

Letztendlich soll man bei der eigenen Berufsschule nachfragen, ob das Handbuch als "eingeführtes Tabellenbuch" gilt.
Wieso denn bei der Berufsschule? Sind diese in BW in die Prüfung involviert? Falls nein, hilft eigentlich nur eine schriftliche Auskunft der IHK, der sich dann auch evtl. falsch informierte Prüfungsaufsichten nicht widersetzen können.

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