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Mündliche Abschlussprüfung ohne Ausbildungsbetrieb?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

mein Termin für die mündliche Abschlussprüfung ist Mitte Juli, glaub 17.07.

Nun habe ich aber 2 Angebote (Arbeitsverträge) von Firmen bei denen ich mich beworben habe, jeweils zum 01.07, besser gesagt zum 30.06.08!

Die Firmen meinten es wäre kein Problem wenn ich zu dem angegeben Termin zu meiner IHK fahre und die Präsentation mache. (Firmen sitzen in Bayern, meine IHK in Meck-Pomm), würden Sie natürlich auch bezahlen.

Welche Möglichkeiten habe ich da jetzt rein rechtlich? Kündigen kann ich ja nicht so weit ich das verstanden habe, da ich die Ausbildung ja zu Ende machen möchte.

Ich hörte etwas von einem Aufhebungsvertrag wenn sich beide Parteien einig sind.

Wie läuft das ab? Kann mir jemand dazu eventuell Infos geben?

Denke schon das mein Ausbildungsbetrieb auch mitspielen würde, wenn ich konkrete Vorschhläge machen würde. Nur dazu müsste ich genau wissen, wie man das eventuell angehen könnte und nicht nur Vermutungen.

MfG

Bearbeitet von IstDochEgal

Frag doch am besten mal deinen Wirtschaftslehre Lehrer/in

Hier bekommst du sonst doch nur unterschiedliche Antworten, weil bin mir auch nicht zu 100% sicher deshalb halte ich lieber die schnautze :floet:

Die Ausbildung geht aber so lange, wie's nun mal vertraglich geregelt ist (entweder Datum im Ausbildungsvertrag oder "nach Bestehen der Abschlussprüfung").

Vorher Schluss machen ist, so weit ich das weiß, also mit dem Abbruch der Ausbildung gleichzusetzen.

Also ich stimme da mosQ prinzipiell zu aber am besten ist es du klärst das direkt mit der zuständigen IHK ab. Denn nur die wird dir wirklich eine richtige Antwort geben können.

Du könntest auch bei der zuständigen IHK bzw. beim PA anfragen, ob sie den Termin für die mündliche AP nicht vorziehen können, damit du vor dem 30.06. fertig bist.

Ich hörte etwas von einem Aufhebungsvertrag wenn sich beide Parteien einig sind.

Wie läuft das ab? Kann mir jemand dazu eventuell Infos geben?

Aufhebungsvertrag bedeutet einfach, dass der bestehende Ausbildungsvertrag aufgrund beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wird. Rechtlich gibts ja keine Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag in deiner Situation zu kündigen.

Das Einverständnis von deinem aktuellen Chef sollte eig. kein Problem sein, denn er will sicher niemanden bezahlen, der keinen Bock mehr hat, für ihn auch Arbeit zu leisten.

Eigentlich würde es auch eine Kündigung von deiner Seite aus gehen (wird ebenfalls kein Problem mit dem Chef geben), nur hat da dein Chef die Möglichkeit, Schadenersatz usw. zu verlangen. Deswegen beidseitiger Aufhebungsvertrag.

Wenns mit der Prüfung Probleme gibt, sollte doch deine neue Firma in der Lage sein, dich offiziell als Azubi für die letzten Wochen einzustellen. Damit ist es nur ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes und sollte so weiter laufen.

Hallo,

danke für die Antworten. Ich habe Montag einen Termin bei meiner zuständigen IHK, habe das Problem vorab schon am Telefon geschildert.

Wie es aussieht besteht die Möglichkeit die Prüfung vorzuziehen, genaueres erfahre ich Montag. Prinzipiell ist es sogar möglich die Prüfung ohne Ausbildungsbetrieb zu machen, nur müssen dann die Kosten der Prüfung selber getragen werden. Was auch kein Problem wäre.

Also es scheint wohl irgendwie zu klappen, werd ich Montag sehen.

MfG

Wie ist es denn gelaufen gestern? Würde mich doch noch sehr interessieren ;)

Hallo,

naja irgendwie kam es mir doch recht merkwürdig vor. Als ich dann endlich die zuständige Person am Telefon hatte und der mein Problem schilderte, kam es mir so vor als ob es da um Arbeitsverweigerung geht*grins*

Nein mal im Ernst, sie meinte sie müsse dazu 3 Personen anrufen und das dauert!

Warum auch immer, weiß nicht was da so schwer ist ;-)

Ich sagte dann das ich heute nochmal anrufe, darauf meinte sie, nein nein, rufen sie lieber zum Ende der Woche an.

Weil es müssten ja alle Termine umgestellt werden dann und das macht einen enormen Aufwand...Bla Bla Bla...

Kurz und geknappt gesagt: Es wird nun geschaut ob es eine Möglichkeit gibt die Prüfung vorzuverlegen!

Ich natürlich gleich gefragt was ist wenn nicht geht, dann meinte sie es wäre an sich wohl auch kein Problem einen Aufhebungsvertrag mit meinen Ausbildungsbetrieb zu schließen, da der mich ja sowieso nicht übernimmt/übernehem kann, sollte das auch kein Problem sein.

Dazu müssen sich nur beide Seiten einig sein.

Die Prüfung kann ich dann ganz normal ohne Ausbildungsbetrieb ablegen, Kosten entstehen da keine, da das alles schon bezahlt ist. Geschieht wohl am Anfang der Ausbildung.

Mein Gott,selbst wenn ich die zahlen müsste wäre das kein Problem.

Also die Mühlen der IHK mahlen sehr langsam, nun warte ich erstmal bis Donnerstag ab was bei rauskommt.

MfG

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