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Abschlussprüfung nur 44,0 %, bitte um Rechtliche Hilfe!


die-kleene

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hab meine schriftliche Prüfung nun hinter mir, habe aber ein kleines Problem. ich habe bei dem einen Prüfungsteil nur 31 % erreicht und in dem anderen 58%. Gibt es eine möglichkeit doch noch zu bestehen? Die eigentliche Regelung ist ja, in Rheinlandpfalz, dass man in beiden Prüfungen mindestens 50 % erreichen muss. Jetzt habe ich aber etwas gehört von wegen man darf/ kann eine Nachprüfung machen?

Wäre nett wenn mir jemand bei meinem Problem helfen könnte!

Vielen Dank!

Liebe Grüße

die-kleene

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Also meine Prüfung bestand aus GA1, GA2 und Wiso. Ich gehe mal davon aus das du die WiSo Ergebnisse noch nicht hast?!

Du bist NOCH nicht durchgefallen, du kannst mit WiSo noch ausgleichen oder wenn das nicht reicht kannst du noch eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.

Rechne deine Noten mal hier durch: Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung

Bei 70% in WiSo hast du KNAPP bestanden ohne Ergänzungsprüfung.

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Ich hab die Wiso-Ergebnisse noch nicht. stimmt.

Momentan zeigt mir der Rechner an, das ich durchgefallen bin. Ohne Möglichkeit zur mündlichen Nachprüfung. Wann müsste ich das beantragen? Weil nächste Woche ist schon die mündliche Prüfung. Ohne die Wiso-Ergebnisse kann ich ja noch nix beantragen...

Ich hatte so ein gutes Gefühl. Könnte grad heulen.:(

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Da steht wenn ich deine Prozente in den Rechner der Schriftlichen eingebe (und für WiSo 50% annehme)

"Sie bestehen die Nachprüfung in Fachqualifikation wenn Sie 61 Punkte erreichen".

Wenn ich hingegen WiSo bis auf 70 Punkte hochschraube kommt auch ein bestanden raus. Müsstest dann also keine Nachprüfung machen.

Ich hab schon mal gehört das die Ergebnisse bei manchen IHKs kaufmännisch gerundet werden, dann würden auch weniger als 70 Punkte in WiSo reichen solange du insgesamt 49,5 Punkte hast.

Bei uns ist es so, das man nur in Prüfungsteil A (Projektdoku und Präsi + Fachgespräch) und Prüfungsteil B (Schriftliche) JEWEILS 50% haben muss, jedoch in keinem einzelnen Teil eine 6 haben darf, sprich weniger als 30%.

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Nun mach dir bitte nicht zu sehr den Kopf, wart erstmal die anderen Ergebnisse und die mündliche Prüfung ab, im Allgemeinen reisst dir niemand den Kopf ab.

Solltest du den schriftflichen Prüfungsteil nicht bestanden haben, kann der praktische Prüfungsteil trotzdem durchgeführt und bestanden werden.

Für dich interessant ist das BBiG § 21, Satz 3:

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Vielfach versenden die Kammern gleich nach dem Feststehen des Gesamtergebnisses die entsprechenden Formulare zur Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses an den Ausbildungsbetrieb.

Du machst dann ganz normal deine Ausbildung ein halbes Jahr länger und schreibts die Klausuren in einem halben Jahr mit.

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  • 2 Wochen später...

So, ich hab jetzt meine mündliche auch noch hinter mir.

Die Lösungen der schriftlichen hab ich bekommen.

GA1: 31%

GA2: 58%

WiSo: 71%

d.h. bestanden.

Die mündliche hab ich aber total versiebt, da mir als ich vor den Prüfern stand nichts mehr eingefallen ist.

Jetzt hab ich noch eine Frage. da ich ja eh noch ein halbes Jahr machen muss um die mündliche nachzumachen, *darf* ich die schriftliche auch noch wiederholen?

Dankeschön schonmal

Liebe Grüße

die-kleene

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