Veröffentlicht 3. Oktober 200816 j Hallo, ich wollte fragen wann man die Ausbildung bei besonderen Leistungen verkürzen kann? Wie sieht es mit dem Vetrag aus welcher auf 3 Jahre befristet ist, ändert sich dann dieser dann auf 2 Jahre, wie läuft das alles ab?
4. Oktober 200816 j Hallo, wenn Du während der Ausbildung gute Leistungen bringst, dann kann man die Prüfung um ein halbes Jahr vorziehen. Also nach 2,5 Jahren macht man die Abschlussprüfung. Dafür ist ein Antrag bei der IHK notwendig und Schule und Arbeitgeber muss diesem zustimmen. Frank
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