Veröffentlicht 27. April 200916 j Guten Tag, Hab mal eine Frage ich möchte gerne an einem Berufsschultag mich von der Firma Freistellen lassen und an diesem Tag im Urlaub fahren. Ist dies Rechtlich gesehen irgendwie möglich ? Gibt es da einen Gesetzestext von der IHK oder so ? Danke für Infos. Gruß Arthuro
27. April 200916 j Hallo, benutz die Suche genau den gleichen Sachverhalt (damals glaube ich für ein "Festival") gibt es bereits mit massenweise Kommentaren. Vorraussetzungen eines FI sind es auch sich Wissen eigenständig zu erarbeiten, viel Spaß dabei. Mfg Christian, 20, K.
27. April 200916 j Hallo ihr zwei, also laut meinem Ausbilder ist eine Freistellung für Urlaub nicht möglich. Allerdings kann man für andere besondere Zwecke freigestellt werden, wenn Betrieb UND Berufsschule zustimmen. So kombiniere ich meinen Urlaub immer mit meinen Teilnahmen an Gedächtnis-/Schachmeisterschaften. Diesen Freistellungsgrund akzeptiert sowohl mein Ausbilder wie auch mein Klassenlehrer, aber für reinen Urlaub hab ich glaube ich keine Chance. ;-) Viele Grüße DeMue
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