Veröffentlicht 28. Mai 200916 j Ich habe jetzt schon mitbekommen, dass ab dem 01.08.2009 der zusatz zum Ausbildungsgesetz für Fachinformatiker ja wieder aufgehoben wird und man einen Ausbilderschein benötigt um Auszubilden. Nun herrscht bei uns foglende Situation: Gmbh innerhalb der Ag Ag hat eine zuständige für Auszubildene und die kümmert sich quasi pädagogisch um sie Gmbh hat 2 Fisis, einer Festangestellt und einer als Freier Mitarbeiter Der Freie Mitarbeiter hat zwar einen Ausbilderschein, aber der Geschäftsführer würde es nicht unbedingt über den Freiern Mitarbeiter laufen lassen wollen, der Feste hat keine Schein. Könnte man die Ausbildung also am 01.07 anfangen lassen und damit den "Ausbilderscheinzwang" umgehen? Bearbeitet 28. Mai 200916 j von TailZz
28. Mai 200916 j Hallo, wende dich bitte an den zuständigen Firmenbetreuer bei deiner IHK. Denn die IHK hat das letzte Wort. Frank
28. Mai 200916 j Darf man ganz vorsichtig einmal anfragen woher die info kommt? Wäre für mich vll auch interessant. Am besten mit offizieller url =) danke schonmal
28. Mai 200916 j Das ist offiziell genug? BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Frank
28. Mai 200916 j ....nicht jedoch für die freien Berufe. Mag mir jemand erklären was "freie Berufe sind"?
29. Mai 200916 j Freie Berufe (Katalogberufe) sind Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und z.B. Tätigkeiten nach EStG / PartGG ausüben. Das sind i.d.R. wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende, schöpferische usw. Berufe. Es gibt Berufe, die eindeutig darunter fallen, bei weniger eindeutigen entscheidet letztendlich das Finanzamt (platt gesagt). bimei
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