31. August 200916 j Hallo Leute, ich habe da eine rechtliche Frage bezüglich der ProxyProtokollierung. Normalerweise ist es ja verboten, die besuchten Seiten der Mitarbeiter zu loggen und sie weiterzuverarbeiten etc. Was ist wenn im Arbeitsvertrag schon geregelt ist, dass die Internetnutzung für jegliche private Zwecke verboten ist und gegebenenfalls das Internetverhalten analysiert werden kann sprich Logauswertung? Macht man sich dann immer noch strafbar, wenn zb in die Logs eines Verdächtigen reingeschnuppert wird?
31. August 200916 j Nö, das ist dann erlaubt. Allgemein darf der Arbeitgeber loggen, wenn die MItarbeiter darüber informiert wurden.
31. August 200916 j IMHO darf der Arbeitgeber sogar immer loggen. Er darf nur die Logfiles nicht personenbezogen Auswerten, wohl aber Anonym um z.b. die Gesamtmenge des Webtraffics festzustellen. Er kann (IMHO) auch die Zielsites anonym auswerten und daraufhin häufig besuchte Webseiten die eindeutig privater Natur sind sperren. Solange das alles nicht auf eine Person (hier wohl: IP) zurückgeführt werden kann. Grundsätzlich kann hier aber niemand rechtliche Fragen wirklich beantworten. Am besten wendest du dich an euren Datenschutzbeauftragten oder den Hausjuristen.
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