Veröffentlicht 12. Oktober 200916 j Hallo zusammen, ich habe die schriftliche Abschlussprüfung leider nicht bestanden, muss also im Winter nochmal heran. Muss ich weiterhin meine Arbeitsberichte weiterführen? Bei der Sommerprüfung wurde nicht darauf bestanden diese mit zur schriftlichen prüfung mitzunehmen. Ich bin bei der IHK Koblenz. Danke im Voraus Gruß err0r
12. Oktober 200916 j Die einfachste Lösung wäre wenn du bei deiner IHK anrufst die werden dir das beantworten können
15. Oktober 200916 j Im Normalfall gilt es so lange Ausbildungsberichte zu schreiben, bis diese beendet ist. Ist die denn beendet? Ich denke nicht. Spätestens zur mündlichen Prüfung musst du damit antanzen.
16. Oktober 200916 j Morgen zusammen, ich habe bei der IHK Koblenz nachgefragt. Sehr geehrter Herr err0r, Sie haben Ihre vorgeschriebene Ausbildungszeit im Sommer 2009 beendet und wiederholen jetzt die schriftl. Prüfung. Somit sind Sie von der Führung des Berichtsheftes befreit. Frage beantwortet. Gruß err0r
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