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Lizenz-Frage technischer Natur


Freedom

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Ich habe mir Windows 7 bestellt, das in weniger als 2 Wochen bei mir ankommen soll. Daraufhin, habe ich meine Vista-Lizenz, inklusive der DVD bei Ebay versteigert, um die Ausgaben zumindest teilweise zu kompensieren.* Heute muss ich die beiden Sachen an den Käufer versenden.

Da ich jedoch zwischenzeitlich das System für 1,5 Wochen nutzen möchte - scheint es nicht wirklich legal zu sein, was ich gerne vermeiden möchte. Auf der einen Seite habe ich den Kaufbeleg für beide Systeme. Die Lieferverzögerung für Windows 7 ist eigentlich auf den Hersteller zurückzuführen. Aus diesem Grunde glaube ich nicht, dass Microsoft mich dafür bestrafen würde. Schließlich habe ich innerhalb von 6 Monaten 2 Betriebssyteme von dem Unternehmen käuflich erworben und somit mehr Geld ausgegeben, als es im Normalfall akzeptabel wäre.

Auf der anderen Seite könnte es sein, dass wenn beide Systeme sich mit dem Internet connecten, der Key dadurch gesperrt wird. Technisch gesehen sollte es kein Problem darstellen. Dies ist nun meine Frage: wird diese Praxis von Microsoft auch tatsächlich praktiziert?

Falls ja, muss ich mich wohl zwischenzeitlich mit dem Windows 7 RC vergnügen.

Bitte um qualifizierte Antworten.

Vielen Dank im Voraus!!

*Subjetive Bemerkung: Ich persönlich finde, dass Microsoft sich für das 'Vista-Disaster' zumindest durch ein kostenloses Windows 7-Update "entschuldigen" sollte. So viele Probleme hatte ich seit Windows 95 nicht mehr gehabt und war nicht mehr wirklich weit von dem Wechsel zum Apple entfernt. Durch den Neukauf eines Notebooks vor einem halben Jahr blieb mir als kostengünstigere Alternative nur die Option auf Windows 7 zu warten. Heute steht für mich entgültig fest: sollte sich Windows 7 als problematisch erweisen (was nach unzähligen Bewertungen des Release Candidates angeblich nicht stimmt), wird das System nun tatsächlich durch einen Mac ersetzt. Fazit: für 2 Windows-Systeme bezahlt - ein funktionierendes System bekommen (wenn es überhaupt stimmt). Das nenne ich Betrug, der über eine Lizenzverletzung hinaus geht.

Bearbeitet von Freedom
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Also soweit ich richtig informiert bin darf Microsoft nicht direkt an dich herantreten und dich z.B. verklagen. Was die Sache aber nicht legaler macht.

Du bist dem Käufer bei eBay gegenüber eine Verpflichtung eingegangen. Sobald du die Zahlung erhalten hast, ist die Ware in dessen Eigentum übergegangen. Das heißt rechtlich: Es gehört nicht mehr dir und du darfst es nicht mehr nutzen auch keine 1,5 Wochen.

Die Keys werden zudem nur bei der Aktivierung und beim Updateversuch überprüft. Eine Sperrung ist daher nicht auszuschließen und sollte daher vermieden werden.

Wenn ich Software verkaufe, lege ich unaufgefordert immer eine eidesstaatliche Versicherung bei in der ich garantiere keine Kopien der Lizenzen mehr zu besitzen oder gar zu gebrauchen.

Deine Argumentation a lá "Microsoft hat doch genug verdient, die sollen sich mal wegen 1,5 Wochen nicht so anstellen" ist sinnfrei und wird niemanden, weder Microsoft selbst noch den eBay Käufer, interessieren.

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vielen Dank für die Antwort. Die Frage ist somit beantwortet. Es ging mir - wie ich auch direkt angedeutet habe - hauptsächlich um die Tatsache, dass der Käufer nicht benachteiligt wird - indem sein Key gesperrt wird.

Wie es aussieht kann es dazu kommen, so dass ich jetzt doch für die kurze Zeit eine komplette Reinstallation machen muss. Man hätte sicherlich mit dem Verkauf auch die eine oder andere Woche warten können, allerdings wird sich der Preis für Vista nach dem Neuerscheinen von Windows 7 wohl möglich deutlich reduzieren, so dass der Verkauf bis zum 22. Oktober als sinnvoller erscheint.

Nochmals vielen Dank!

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