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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo!

Kurz zu mir: fast 27 Jahre alt, zweites Lehrjahr als FIAE, Hessen, Abitur und abgebrochenes Studium. Seit Beginn der Ausbildung besuche ich die Berufsschule, habe dort bislang aber eher wenig lernen können und betrachte es mittlerweile nur noch als Zeitverschwendung.

Ist es möglich, quasi "im laufenden Betrieb" die Berufsschule zu verlassen bzw. mich komplett befreien zu lassen? Laut meinem Kenntnisstand unterliege ich keinerlei Schulpflicht mehr und benötige nur das Einverständniss meines Ausbilders/Chefs.

Dass ich dann natürlich auch ein gewisses Risiko tragen würde, ist mir durchaus bewusst. Bisher betrachte ich die Berufsschule allerdings lediglich als Last und sehe realistische Chancen, es auch im Selbststudium zu schaffen.

Nur um sicherzugehen: Hauptsitz meines Ausbildungsbetriebes befindet sich in Hessen und daher wird auch eine hessische Berufsschule besucht. Ausbildungs- und Wohnort befinden sich jedoch in NRW. Unabhängig davon dürfte das hessische Schulrecht für mich maßgeblich sein, oder?

Denn dann sieht es wohl schlecht aus:

§ 62 HSchG

(2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Aber auch:

(6) Die Berufsschulpflicht entfällt oder endet vorzeitig am Ende des Schulhalbjahres, wenn die zuständige Behörde feststellt, daß die bisherige berufliche Ausbildung den weiteren Besuch der Berufsschule entbehrlich macht.

Viel Erfolg

Wenn dein Ausbildungsort und Wohnort in NRW ist, warum sollte dann Hessener Recht gelten ?

In NRW würde es jedefalls gut aussehen. Ich hatte mal ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma in der Nähe von Köln, die ähnliche Ansichten zur Berufsschule hatte. Dort wär ich von Anfang an nicht zur Berufsschule gegegangen sondern hätte 1 Tag die Woche bekommen um zu lernen.

Wie das ganze jetzt rechtlich aussieht, kann ich dir aber leider nicht sagen.

MfG

Wenn dein Ausbildungsort und Wohnort in NRW ist, warum sollte dann Hessener Recht gelten ?

Gute Frage :D War ein unüberlegter Schnellschuss meinerseits, da ja schließlich auch, aufgrund des Hauptsitzes des Betriebes, eine hessische IHK zuständig ist.

Wenn ich mich rein an NRW halte, gibt § 38 des Schulgesetzes rechtlich grünes Licht. Allerdings muss ich erstmal meinem Chef das Anliegen vortragen und erst dann kann ich weitersehen. Der heutige Berufsschultag (8 Stunden rumsitzen und selbst beschäftigen) hat mich jedenfalls nur bestärkt.

Also in NRW gehts.

Habe während meiner Ausbildung zweimal eine BS von innen gesehen.

Zur Zwischenprüfung und dann nochmal zur Abschlussprüfung.

Denke ich hätte sicher einiges an theoretischem Wissen mitnehmen können, aber damals war mir das persönlich lieber.

Bei der Abschlussprüfung hab ichs in Teil 3 dann auch gemerkt.

Mit mehr Material aus der Schule hätte ich da einen besseren Leitfaden zum lernen gehabt.

Rückblickend wäre da BS sicher besser gewesen ;)

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