Veröffentlicht 26. April 201015 j hallo zusammen ich hab eine Frage in sachen zwischenprüfung. was geschieht wenn man die Zwischenprüfung verhauen hat? Also was für Konsequenzen usw.?
26. April 201015 j Das kommt darauf an, wie dein Ausbildungsbetrieb zu der Zwischenprüfung steht. Du benötigst keine bestandene Zwischenprüfung um zur AP zugelassen zu werden (die Note der ZP fließt nicht in die Note der AP ein).
26. April 201015 j Das kommt darauf an, wie dein Ausbildungsbetrieb zu der Zwischenprüfung steht. Du benötigst keine bestandene Zwischenprüfung um zur AP zugelassen zu werden (die Note der ZP fließt nicht in die Note der AP ein). Ich dachte die wird mit einbezogen zu einem gewissen anteil. Ist das geändert worden?
26. April 201015 j Das war schon immer so? Bei den handwerklichen Ausbildungsberufen ist es so, dass dort die "Zwischenprüfung" (die dort eigtl. Ganzheitliche AP Teil 1 heißt) zu 40%(?) in die Abschlussnote mit einfließt.
26. April 201015 j toll mir im Betrieb hamse die ganze Zeit erzählt meine ZP fließt mit in die Note der Abschlußprüfung ein .... (bin fisi)
26. April 201015 j Nein, du musst nur daran teilgenommen haben, um zur AP zugelassen zu werden. (Alle Aussagen beziehen sich nicht auf die Regelungen in Baden-Württemberg. Dort weiß ich nicht wie es ist.)
27. April 201015 j ich hab bei der IHK- Nachgefragt ob die Zwischenprüfung etwas zählen würde. Die haben mir versichert das sie nicht zur Abschlussnote dazu fließt. Ist das eig. in jedem Bundesland anderst? In Bayern zählt sie demnach ja dann nicht
27. April 201015 j Nein, das ist in 15 von 16 Bundesländern einheitlich. Wie bereits gesagt, bin ich mir in BW nicht ganz sicher.
28. April 201015 j Bei uns ging letztes Jahr auch das Gerücht rum, dass die ZP mit 40% in die AP einfließt. Ein Berufsschullehrer, der "angeglich" im Prüfungsausschuß sitzt, meinte, dass sie zu 25% zählt. Bla bla bla.. Ende vom Lied: ZP zählte nicht. (IHK Nds) Gedanke meinerseits mit bitte um Antwort: Wenn die ZP zählen würde, dann müsste es doch auch im BBiG stehen bzw angepasst werden oder sehe ich das falsch ? Edit: Momentan steht ja nur drin, dass man an der ZP teilgenommen haben muss. Es wird nicht erwähnt, dass man "erfolgreich" teilgenommen bzw die ZP bestanden haben muss. Bearbeitet 28. April 201015 j von dweiner.FiSi
29. April 201015 j ja da hast du recht. Meine Berufsschullehrer haben auch gesagt das sie nichts zählt. Man muss nur Teilgenommen haben. von dem her danke euch für eure antworten
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.