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Unklarheiten Ablauf / Zeitliche Deadlines


Phrak

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Hallo und guten Morgen,

ich bin Fachinformatiker Richtung Anwendungsentwicklung und zugehörig der IHK München.

Ich verkürze und habe im Winter AP (24. Nov).

Ich habe mehrere Fragen bezüglich der betrieblichen Projektarbeit.

1. In der Aufforderung zur Vorlage des Konzeptes für die betriebliche Projektarbeit stand, dass ich den Projektantrag bis zum 15. Oktober und die Dokumentation bis zum 15. November eingereicht haben muss.

In einem neuen Schreiben, welches das betriebliche Projekt bewilligt heißt es, dass das Protokoll und die Dokumentation bis spätestens 15. November der IHK vorliegen muss.

Im Protokoll stehen so Sachen wie Arbeitszeit("Die vom Prüfungsteilnehmer kalkulierte Zeit ..."), Ausführung ("Das Projekt wurde entsprechend dem eingereichten Konzept ausgeführt?")

> Heißt das, ich muss mein betriebliches Projekt bis zum 15. November fertig gestellt haben mit allem drum und dran?

2. Die Dokumentation.

> Wie soll diese sein, technisch oder über die durchgeführte Projektarbeit oder eine Anleitung zur Benutzung der Anwendung oder ein Mix aus allem?

> Muss die Dokumentation der entsprechen wie der Betrieb seine Dokumentationen gestaltet?

3. Die Präsentation/Fachgespräch.

> Was genau macht man bei der Präsentation/Fachgespräch? Präsentiert man seine Anwendung?

> Ist das Fachgespräch nochmal extra eine Fragestunde der Prüfer an mich oder kann man dem entgehen in dem man die Präsentation ausdehnt auf die vollen 15min?

> Muss man einen Beamer von sich aus mitbringen? Was wenn in der Schule einer vorhanden ist, darf man diesen nicht nutzen?

Besten Dank für Hilfe und eure Zeit!

Grüße

P

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Huch, das sind ja doch eine Menge Unklarheiten vor einer unmittelbar bevorstehenden Prüfung ;)

Bei welcher IHK bist du denn ? Der zeitliche Abstand deiner Angaben kommt mir etwas "spanisch" vor um ehrlich zu sein. Nach Einreichen des Projektantrages (15. Oktober) bis zum Einreichen der Dokumentation (15. November) liegt tatsächlich nur EIN MONAT? Die meisten Kammern brauchen nach Eingang des Antrages schon ~2 Wochen (eher länger), um diesen zu bewilligen oder abzulehnen. Wenn du da keine Zahlendreher drin hast und in dem Schreiben besagtes Datum steht lautet die Antwort "ja". Dann muss dein Projekt bis zum 15. November samt Dokumentation abgeschlossen/eingereicht sein.

(Die Handhabung das Projekt VOR der schriftlichen Abschlussprüfung durchzuführen ist auch "standard" mein ich)

Normalerweise kann man allerdings "in Ausnahmefällen" die Fristen in Absprache mit der IHK nach hinten verlegen lassen, was ich dir in deinem Fall dann raten würde. Ich denke nicht, dass du da vor der schriftlichen Abschlussprüfung zweigleisig fahren solltest - es sei denn du hast Rabatt auf Aspirin Großpackungen.

Die Dokumentation (es gibt ja auch hier genug Vorlagen an denen du dich orientieren kannst) soll halt den "Werdegang" deines Projektes wiederspiegeln - ergo von der Problembeschreibung (Ist-Analyse) zum gewünschten Ziel bzw. der Problemlösung (Soll-Konzept) samt jeglicher Überlegungen und begründeter Entscheidungen. Demnach ist kein "Benutzerhandbuch" gewünscht und das Format der Dokumentation ist von der IHK vorgegeben (also auch nicht ein "Betriebsstandard"). Schau nochmal in deine Unterlagen - da steht für gewöhnlich auch drin, wie sich die IHK die Dokumentation wünscht ;)

Hangel dich einfach anhand deines Antrages für die Dokumentation durch. Du führst in der Projektdokumentation im Grunde deinen Antrag in ausführlich durch.

Die Präsentation - a 15 Minuten, die nach Möglichkeit auch ohne größere Abweichungen so eingehalten werden sollen - behandelt natürlich ebenfalls das, was du bereits in der Dokumentation (die dem Prüfungssausschuss vorliegt) schon geschrieben hast. Du stellst da nochmal visuell vor, wie und WARUM du welche Schritte in deinem Projekt vollzogen hast. Das anschließende Fachgespräch - mit ebenfalls 15 Minuten - behandelt offene Fragen die thematisch/inhaltich auf dein Projektthema zugeschnitten sind sowie ein paar allgemeinere Frage zur IT.

Entgehen kannst du deinem Fachgespräch nicht!

Der Beamer wird in der Regel gestellt, jedoch solltest du - sofern möglich - einen Ersatzbeamer mitbringen sowie Folien/Handouts/Flipcharts etc. vorbereiten bzw. parat haben, da gerne nach solchen Alternativen für den Notfall gefragt wird. Im Regelfall solltest du darauf aber nicht tatsächlich zurückgreifen müssen.

Du solltest zum jetzigen Zeitpunkt übrigens auch Post von deiner IHK bekommen haben, in denen du gebeten wirst deine Ausbildungsnachweise einzureichen ;)

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Vielen Dank! Das klärt einiges.

Was ist mit Ausbildungsnachweise gemeint?

Das Berichtsheft? (Muss ich auch noch aktualisieren)

Für die Projektdokumentation steht nur folgendes in den Unterlagen, die ich von der IHK bekam.

"Die Projektdokumentation sollte einen Umfang von 12 bis 16 Seiten (bei Anlagen max. 10 Seiten mehr) haben und ist der IHK in 2-facher Ausfertigung zusammen mit dem Protokoll über die durchgeführte Projektarbeit zu senden. Es sind betriebstypische Text-/Seitenformatierungen zu verwenden."

Ich kann auf dem Info-Blatt (Bearbeitungshinweise zum "Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit") nicht erkennen, dass ein Format von der IHK vorgegeben wurde.

Danke für Aufklärung!

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Ein Hoch auf Standards! Das hat die IHK allerdings noch nicht ganz verinnerlicht fürchte ich ;)

Bei uns war es z.B. üblich, dass wir neben dem Upload der Dokumentation und der gedruckten Version noch eine weitere Kopie auf CD einreichen mussten. Der Upload musste übrigens zwingend als *.pdf (und nicht größer als 3 MB) hochgeladen werden, was für die Gesamtdokumentation inkl. aller Anlagen auch relativ sub-optimal ist. Da wirst du wie der Großteil vermutlich auch deine pdf komprimieren müssen.

Zum Format gab es wie gesagt ebenfalls klare Richtlinien, ala einseitig DIN-A4, Angabe von Seitenzahlen, Schriftgröße im Bereich von 10-12 und eben 10 Seiten (Achtung, FISI) als Richtwert.

Ausbildungsnachweise = Berichtsheft

Wird dann vermutlich in den kommenden Tagen nochmal explizit von der IHK per Post mit Fristen eingefordert werden (ist allerdings nach Auskunf unserer IHK kein Ausschlusskriterium bzgl. Prüfungszulassung).

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