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Fachinformatiker Externenabschluss durch Zeugnisse

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie "mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt."

Ich arbeite als "Quereinsteiger" seit über 1,5 Jahren bei einer bekannten Online-Agentur als Marketing-Manager. Mein Tätigkeitsfeld umfasst Consulting und die Betreuung firmeninterner Projekte mit Budgetverantwortung. Fachlich und disziplinarisch habe ich Personalverantwortung.

Ich hatte mich bei meinem Arbeitgeber empfohlen durch eigene Projekte, Unternehmerpersönlichkeit und einige Zertifikate von Microsoft, LPI (Linux), TOEFL (Englisch) und Google. Mein Arbeitgeber hat mir für die IHK bereits ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Als ein Kind der C64-Generation habe ich mir in Eigenregie mit Herzblut alles selbst beigebracht. Diese Allroundfähigkeiten helfen mir enorm bei meinem Job.

Nun würde ich gerne meinen Quereinsteigerlebenslauf abrunden durch einen Externenabschluss als Fachinformatiker für Systemintegration.

Ist da eine Sonderzulassung realistisch?

Welche Zusatzzeugnisse sind noch gerne gesehen? Dann würde ich entsprechend deren Zeugnisbedarf vorab decken. :)

Ist da eine Sonderzulassung realistisch?

Meine persönliche Erfahrung: die "normale" Zulassung zur Prüfung nach BBiG § 45 wird schon ziemlich genau von der zuständigen IHK angesehen und soll so schon die Ausnahme darstellen. Eine Ausnahme von der Ausnahme - ich weiss nicht, wie weit da die IHK mitmacht, denn sie lotet da ihren Ermessensspielraum sehr weit aus.

Teste es, die Chancen seh ich nicht besonders gut, dass es klappen könnte.

Wobei dem Fragesteller schon vor einem Jahr die Antwort "frag bei der IHK nach" gegeben wurde. Was ist denn nun dabei rausgekommen?

http://forum.fachinformatiker.de/it-weiterbildung/132100-ihk-externenabschluss-zulassung-ueber-zertifikate.html

Inwieweit deine aktuelle Tätigkeit als Marketing-Manager das Berufsfeld des Fisi abdeckt, kann ich aus deiner Beschreibung nicht beurteilen. Man möge mir zugestehen, dass ich bei deiner rudimentären Beschreibung dessen, was du machst, meine Bedenken äussere, dass das für die Zulassung zur Prüfung nach § 45 BBiG ausreicht.

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