Veröffentlicht 29. November 201014 j Hallo, ich bin 20 und suche gerad einen § der mir sagt wie die Schulstunden zusammengerechnet werden. Also ist eine Schulstunde==eine Arbeitsstunde? Hat jemand einen Guten Auszug aus dem BBiG oder ähnliche, bzw. Informationen darüber ? Viele Grüße
29. November 201014 j BBiG - Einzelnorm Eine explizite Anrechnungsvorschrift gibt es nur im JArbSchG. Worum geht es denn genau? Der Ausbildungsbetrieb kann durchaus verlangen, dass du nach einem Berufsschultag noch im Betrieb auftauchst.
29. November 201014 j also ich kenn keinen Paragraphen der sowas festlegt. Sehs auch bei mir in der Klasse, manche bekommen für einen Schultag pauschal einen Arbeitstag, also 8 Stunden angerechnet, andere bekommen die Schule in Echtzeit angerechnet.
29. November 201014 j also ich kenn keinen Paragraphen der sowas festlegt. Beliebte Frage in der WISO-Abschlussprüfung! http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html
29. November 201014 j lass mich gern eines besseren belehren, wir hatten in der BS nur den ersten Absatz durchgenommen. wieder was gelernt
29. November 201014 j Hey, dabei geht es doch auch um Eure Rechte gegenüber dem Betrieb! Also doch ruhig mal etwas Eigeninitative. BTW: in Tarifverträgen können auch für volljährige Azubis weiterreichende Regelungen enthalten sein.
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