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Versand "Aufforderung zur Anmeldung" (vorzeitige Zulassung)

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem (Januar) die Bestätigung erhalten, vorzeitig an der Abschlussprüfung für diesen Sommer teilnehmen zu dürfen.

Nun heißt es u.a. in diesem Info-Schreiben:Termine für die Abschlussprüfung 2011, dass der Versand der Einladung zur Prüfung bei Vorziehern im Februar erfolgt.

Heute haben wir den 17. Februar und bis zum Anmeldeschluss (1. März) sind es noch knapp zwei Wochen.

Hat vielleicht schon jemand dieses Schreiben im Briefkasten?

Bis wann sollte man sich bei der IHK spätestens melden, falls kein Brief eingetroffen ist? :rolleyes:

MfG

Alex

Bearbeitet von Gooner85

Heute haben wir den 17. Februar und bis zum Anmeldeschluss (1. März) sind es noch knapp zwei Wochen.

Ich würde an deiner Stelle morgen vormittag anrufen, falls sie bis dahin noch nicht da sein sollte.

Gemäß dem Falle die hätten Dich vergessen bzw. denen wäre ein Fehler unterlaufen beim Versenden der Einladungen könntest Du eventuell noch berückstichtigt werden, falls es sich noch länger als zum 1. März rauszögert.

Aber wenn Du da morgen wen erreichst wirst Du im Laufe der nächsten Woche sicher deine Anmeldung abgeben können :)

Viel Glück!

Ok, so werd ich's machen. Man weiß ja nie, ob da alles richtig läuft ;-)

Danke!

Greets

Alex

Gestern ist die Anmeldeaufforderung bei mir eingetroffen.

Dabei ist mir die "Einwilligungserklärung Datenschutz" etwas unklar:

"Ich bin damit einverstanden, dass die IHK der zuständigen Berufsschule meine IHK-Prüfungsergebnisse verschlüsselt übermittelt zum Zweck des internen Abgleichs mit den berufsschulischen Leistungen und der qualitätsmäßigen Erfassung."

__ja __nein

Heißt das nun, dass ich die Möglichkeit habe, zu verhindern, dass die Berufsschule von meinen Prüfungsergebnissen erfährt?

Oder dient das ganze nur zu statistischen Zwecken, damit die Schule ihren Unterricht etc. verbessern kann?

Greets

Alex

Oder dient das ganze nur zu statistischen Zwecken, damit die Schule ihren Unterricht etc. verbessern kann?

Ich würde sagen, dass es dies bedeutet, aufgrund von der Teilaussage:

"[ . . . ] internen Abgleichs mit den berufsschulischen Leistungen und der qualitätsmäßigen Erfassung."

Danke für das Feedback. So was in der Richtung dachte ich mir schon.

Aber warum muss man dafür extra seine Zustimmung geben, obwohl der Schule doch sowieso die Ergebnisse mitgeteilt werden?

Wahrscheinlich nur wieder eine zusätzliche bürokratische Formalie. :hells:

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