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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Mahlzeit,

ich hab bei meinem Projektantrag als Anhang eine Programmbeschreibung angegeben, die Mitarbeiter bekommen falls die was nicht kapieren oder nachlesen wollen.

Sind 5 Seiten, soll ich die einfach in die Projektdoku hinten dran hängen? Oder nen Screenshot einfügen?

Bearbeitet von M4ng0

Hi,

verstehe ich das richtig, dass du mit Programmbeschreibung sowas wie ein Benutzerhandbuch meinst?

Wenn du schreibst das das 5 Seiten sind nehme ich an das du damit schon fertig bist...

Dann solltest du die 5 Seiten auch nehmen und hinten dran hängen... wobei so n handbuch auch immer schön ist wenn n paar Screens drinne sind die die Sache veranschaulichen.

Gruß Sanchez

Ja is so ne Art "Bedienungsanleitung"

da sin auch Screenshots drin, nur is halt die Frage ob ich das Handbuch in die Doku untegrien soll, oder vom Handbuch sozusagen noch mal Screenshots und diese als Bild hinten einfügen..

Also ich würde in der Doku nur kurz darauf verweisen, und das Handbuch dann in den Anhang hängen...

Also ich würde in der Doku nur kurz darauf verweisen, und das Handbuch dann in den Anhang hängen...

Vorsicht! Die Kunden- oder Systemdoku kann fester Bestandteil einer Projektdoku sein. Wird i.d.R. Seitenzahlmäßig nicht der Hauptdoku zugerechnet, gehört aber auch nicht in den Anhang. Sozusagen eine Doku für sich.

Vorsicht! Die Kunden- oder Systemdoku kann fester Bestandteil einer Projektdoku sein. Wird i.d.R. Seitenzahlmäßig nicht der Hauptdoku zugerechnet, gehört aber auch nicht in den Anhang. Sozusagen eine Doku für sich.

Ein "Benutzerhandbuch" gehört doch nicht in eine Doku. Dort wird lediglich beschrieben das ein Benutzerhandbuch erstellt wurde, unter XY Bedingungen bzw. Vorlagen. Das Handbuch selber ist dann Teil des Anhangs.

Ich weiß nicht wie die IHK es möchte, für mich gehört aber ein im Rahmen des Projektes erstelltes Benutzerhandbuch in original Form in den Anhang. Also wenn das Handbuch A5 mit Cover ist, dann auch so in den Anhang. Da aber die IHK eine PDF Version der Doku möchte, schließt sich soetwas wohl aus.

Ein "Benutzerhandbuch" gehört doch nicht in eine Doku.

Das mag für deine IHK zutreffend sein. Deshalb im Zweifel bei der zuständigen IHK nachfragen. Bei uns gilt:

Projetdoku

Kunden- oder Systemdoku

Anhang

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