Veröffentlicht 24. April 201114 j Guten Tag, ist es als Arbeiter [LSt. jähr. 4104,- €] möglich, die Weiterbildungskosten voll abzusetzen? MfG
24. April 201114 j Kommt drauf an. Man kann es als Werbungskosten probieren. Im Idealfall erkennt das Finanzamt es als Werbungskosten an oder es macht daraus Sonderausgaben. Was dann natürlich steuerlich schlechter ist. Frank
24. April 201114 j Hab was sehr passendes gefunden TIPP: Erkennt das Finanzamt Ihre Weiterbildungskosten nur als Sonderausgaben an, können Sie Einspruch dagegen einlegen. In Ihrem Einspruch verweisen Sie auf die oben genannten Rechtsfälle mit Aktenzeichennummer und fordern das Finanzamt an Ihre Weiterbildungskosten als Werbungskosten voll anzuerkennen. Quelle Berufliche Weiterbildung als Werbungkosten voll absetzen
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