user1234 Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Der Threadtitel sagt eig. alles aus: Dürfen Definitionen 1:1 aus dem IT-Handbuch abgeschrieben werden? Inhaltlich stimmen diese ja oder können die Prüfer dann mangelnde Fachkentnisse oder so anmeckern?
Shinobi Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Wenn ich mich mal daran erinnere 2010 haben einige sogar eine ganze Prüfungs Aufgabe (Vernetzung von Gebäude "VLAN") 1:1 abgeschrieben. Ich Idiot hatte diese Aufgabe nicht in meinem Buch, sprich Antwort "altes IT-Handbuch". Du sollst schon mit Worten das ganze Begründen. Es gibt einige Antworten die Du vielleicht 1:1 übernehmen kannst. Man kann wirklich nicht Alles Wissen, jeder Wissenstand ist unterschiedlich, und wenn man sowohl in der BFS oder im Ausbildungs-Betrieb kaum was mit der Materie zu tun gehabt hat, wird es schwer sich das Wissen anzueignen. So bei mir: Ausbildungsbtrieb konnte nix Vermitteln/Ausbilder ist abgehauen und in der BFS lernte man nix wirkliches was sich spezifisch auf die Prüfung orientiert.
s962xxx Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Einer meiner Lehrer sagte, wenn etwas über ein Thema drin steht, dann abschreiben.... ^^ schneller und "richtiger" geht nicht.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden