nurix Geschrieben 27. Mai 2011 Geschrieben 27. Mai 2011 Hallo zusammen, wie im Titel schon angegeben, was genau bedeutet dieses "vorläufige Ergebnis" ? Kann sich noch was ändern oder ?
Gast Geschrieben 27. Mai 2011 Geschrieben 27. Mai 2011 Kann sich noch was ändern oder ? Ja, und ist noch nicht rechtsverbindlich.
nurix Geschrieben 27. Mai 2011 Autor Geschrieben 27. Mai 2011 das mit der Verbindlichkeit steht ja mit dabei, aber die Prüfungen sind ja jetzt schon "korrigiert" worden, ändern würde sich dann nur etwas wenn man Einsicht nimmt und was findet ?
gimbo Geschrieben 27. Mai 2011 Geschrieben 27. Mai 2011 Der PA hat die Möglichkeit Irrtümer unkompliziert zu korrigieren und er hat Spielräume hier oder da einen Punkt dazu zu rechnen, wenn es für den Prüfling einen Notensprung ausmacht oder zum Bestehen der Prüfung erforderlich ist.
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