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richtiges forum? -->Verlinkung und automatische Aktualisierung

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo ich habe folgendes Problem.

ich habe eine Tabelle die mir einen Drink kalkuliert klappt auch alles wunder bar.

nur ist es eine saumäßige Arbeit diese Exel Tabelle aktuell zu halten, daher meine Frage:

ist es möglich mit einer Verlinkung oder ieinem Makro mir einen preis von einer externen Internetseite aus-zulesen?

Mal Am Bsp.

1Spalte steht der Name meines Alkohols zB Gon Tanqueray 700ml, nun will ich in meiner 2ten Spalte den preis von BarFish - Home Page - Barkultur genießen! auslesen(ob Liter oder Flaschenpreis wäre mir egal)und hinzufügen.

Kann man dieses problem irgendiwe lösen und wenn ja kann mir das jemand erklären bzw. mir Links zum Nachlesen schicken.

Danke schonmal.

in open office geht das ganz einfach, excel weiß ich gereade nicht aber sollte auch gehen.

externe Datenquellen heist der Menüpunkt. da dann einen link auf deine tabelle oder das html element auf der webseite einstellen und die aktualisierungsintervalle festlegen. danach zieht er z.b. alle 20 minuten die dritte html-tabelle in dein worksheet und du kannst einfach mit normalem Zellenzugriff weitermachen.

das schwierigste daran ist noch, die tabelle irgendwie in den browser zu bekommen um den link zu kopieren :D Aber du schreibst ja davon das die tabelle im netz abrufbar ist, dann ist das ja schon erledigt.

hier zum lesen:

http://www.ooowiki.de/DatenAusWebseiteImportieren

Bearbeitet von Corto |sX|
link zum nachlesen hinzugefügt

geschafft das ist ja mal krass wie einfach as Ding ist ;)

Danke an euch beide

lg Doror

Bearbeitet von Doror

habe es über einen kleinen umweg geschaft habe mir eine 2te Tabelle erstellt wo er mir die ganzen Preise speichert und aktualisiert(Einfügen über Menü Einfügen, Häckchen bei automatisch aktualisieren machen, nicht vergessen ,

So nun habe ich ein weiteres Problem an dem ich noch ein wenig arbeiten muss,

unzwar gibt er mir leider 2 Preise in einem Feld aus einmal mit und einmal ohne Mwst.

jetzt muss ich es noch gebacken bekommen das die tabelle nur den Wert mit Mwst. nimmt.

bzw gibt es ne Möglichkeit das er mir das in zwei verschiedenen zellen rausgibt?

lg doror

Du solltest aber bedenken, dass der Inhaber der Getränkeseite etwas gegen das automatische Auslesen seiner Seite hat.

Klickerklacker und nach ganz unten scrollen...

jop danke schön ging nur um ein generelles Problem und wenn würde ich barfish zunächsteinmal um Erlaubnis fragen

Ich bin jetzt kein Anwalt, aber die Paragraphen scheinen mir nicht auf das geziehlt einmal abrufen und parsen zu zutreffen.

§ 303a

Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

§303b StGB

Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,

2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder

3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,

3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Ich seh da bei beiden Paragraphen keine Relevanz, für denn Fall, wenn jemand eine HTML Seite automatisiert lädt, und lokal den Inhalt parst.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber zumindest das was da an Paragraphen angegeben is scheint mir sehr weit ab vom vba parsen einer Webseite um Daten zu aktualisieren, weg zu sein.

Gruß

Sven

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