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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

letzte Woche habe ich einen Thread zum Thema "Datenschutz & Bewerber" erstellt. Der eine oder andere von uns hat diesen Thread vielleicht gelesen und sich auch daran beteiligt.

Jedenfalls hat mein Bekannter am letzten Montag dem 07.11.2011 bei der besagten Firma angefangen. Er durfte am ersten Tag von der ersten Stunde an sehr hart körperlich dort arbeiten. Das sollte aber nicht das Problem und das Thema sein. Jedenfalls sollte er am zweiten Tag Dinge erledigen die definitv in einen Bereich fallen würden, den ich hier gar nicht erst erwähnen möchte. Als er sich geweigert hat, diese Aufgaben zu erledigen, hat er am zweiten Tag abends die Kündigung im Rahmen der Probezeit bekommen.

Da die Firma in allen Bereichen mit allen ihren Mitarbeitern (es ist eine kleine Firma mit nur 8 Angestellten) und auch mit ihrem ersten Azubi sehr schlecht umgegangen ist und da er dort zwei Tage hart körperlich gearbeitet hat, möchte er nun auch für die zwei Tage seine Ausbildungsvergütung. Einfach als Entschädigung.

Doch wie berechnet man diese jetzt? Kann man davon ausgehen, dass der Monat 20 Arbeitstage hat und dadurch die normale monatliche Ausbildungsvergütung einfach durch 20 teilen? Manchmal hat der Monat aber 20 Arbeitstage.

Wie berechnet man das zwei Tage?

Danke für eure Hilfe.

Weil es sicher ein Gehalt ist, denke ich schon das es so gemacht wird.

Aber es wäre gut, wenn man gegen die Firma vorgeht. Bei der IHK melden, Arbeiten beschreiben, Kündigungsgrund erwähnen usw.

Die nächsten die dort hinmüssen, haben sonst das selbe vor sich...

... die definitv in einen Bereich fallen würden, den ich hier gar nicht erst erwähnen möchte.

Ich möcht's aber wissen!

Würde sagen Gehalt/20/8 = Stundenlohn

Hätte jetzt Monatsgehalt / Arbeitsstunden pro Monat * Anzahl gearbeiteter Stunden gesagt.

... die definitv in einen Bereich fallen würden, den ich hier gar nicht erst erwähnen möchte.

Das würde ich auch gerne wissen :)

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