Veröffentlicht 20. Dezember 201113 j Hallo miteinander, Ich habe mir dieses Jahr ein Netbook für 379,00€ gekauft, um es in der Schule zu benutzen, da wir häufig zu wenig PCs für alle Schüler haben (vorallem im Fach "SAE"). Kann ich das Netbook nun in den Werbungskosten für das Kindergeld 2011 mit den kompletten 379,00€ angeben oder muss ich noch einen gewissen Prozentsatz für den privaten Gebrauch abziehen? Soll ich mir vielleicht noch von meinem Lehrer die PC-Situation in der Schule für die Familienkasse bestätigen lassen? Gruß
20. Dezember 201113 j Du kannste die kompletten 379,00€ angeben. Soweit ich weiß brauchst du auch keine Bestätigung holen
20. Dezember 201113 j um werbungskosten geltend zu machen brauchst du versteuerbares bzw. besteuertes einkommen. als normaler azubi brauchst du dir um das thema "von der steuer absetzten" keine gedanken zu machen.... Soweit ich weiß brauchst du auch keine Bestätigung holen du brauchst natürlich einen kaufbeleg - falls es darum geht...
21. Dezember 201113 j Nein, es geht darum das ich im laufenden Jahr über den 8.004€ verdient habe und somit nicht mehr Kindergeld berechtigt bin. Nun will ich mein Netbook in die Werbungskosen aufnehmen um diese "dagegen" zurechnen, damit ich doch noch Kindergeld bekomme.
21. Dezember 201113 j um werbungskosten geltend zu machen brauchst du versteuerbares bzw. besteuertes einkommen. als normaler azubi brauchst du dir um das thema "von der steuer absetzten" keine gedanken zu machen.... das kannst du so pauschal nicht sagen.... da sagt meine lohnabrechnung jeden monat was anderes kommt ja immer auf das Einkommen an....
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.