huibu Geschrieben 15. Januar 2012 Teilen Geschrieben 15. Januar 2012 Hallo Leute Ich habe bei 1und1 Mitte 2010 einen Vertrag abgeschlossen für eine 1und1 Notebook-Flat. Auf jeden Fall gab es zwei Optionen, einen mit Vertragslaufzeit (24 Monate) und einen ohne Vertragslaufzeit, allerdings dafür teurer. Leider hatte ich zu dieser Zeit nur von der Bestellung Bildschirmabdrücke gemacht, nicht jedoch von der damaligen AGB. Da ich schon seit einigen Jahren da Kunde bin (Server, Domains) habe ich wie überall wenn ich online bestelle Bildschirmabdrücke der jeweiligen Seite vorgenommen und habe einige Male schon die Änderungen der AGB's verfolgt. Im Telefonat verwies man mich natürlich auf die aktuelle AGB's. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keinerlei Kündigungsfrist von drei Monate. Für mich macht es auch keinen Sinn einen Vertrag ohne Laufzeit wählen zu dürfen, bei dem dann die Kündigungsfrist nicht wie regulär 4 Wochen, sondern angeblich 3 Monate beträgt. Das ist mutwillige Täuschung, da ich bereit war ja wesentlich mehr im Monat zu zahlen um keinen Laufzeitvertrag zu haben. Meine Frage: Hat jemand aus der Zeit 08.2010 die AGB's irgendwie kopiert? Danke für jeden hilfreichen Hinweis! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadowlike Geschrieben 16. Januar 2012 Teilen Geschrieben 16. Januar 2012 Sollte bei den neuen AGBs nicht dabeistehen, ab wann diese gelten? Dann kannst du sagen, das du den Vertrag vorher abgeschlossen hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xbox360 Geschrieben 16. Januar 2012 Teilen Geschrieben 16. Januar 2012 richtig du hast die AGB's von damals akzeptiert und diese gelten auch noch für dich, auch wenn sich später etwas ändert. oder sie müssen dich drauf hinweisen, dass für dich die neuen AGB's ab jetzt auch gelten und dir die möglichkeit geben aus dem vertrag auszusteigen mit der alten Kündigungsfrist. Schwierig nur, wenn du diese AGB's nicht mehr zur Hand hast und weisst, auf was du dich genau berufen willst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 18. Januar 2012 Teilen Geschrieben 18. Januar 2012 Ich habe hier noch die AGBs vom September 2010. Allerdings ist in Diesen auch schon von drei Monaten Kündigungsfrist die Rede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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