Zendor Geschrieben 8. Mai 2012 Geschrieben 8. Mai 2012 Hallo, hab noch eine kleine Frage, bevor es dann morgen los geht :/ Wenn ich beispielsweise eine Nutzwertanalyse durchführen soll, oder einen Kostenvergleich (anhand einer Tabelle wo die Felder leer sind) und in der Aufgabe nicht steht (Rechenweg ist anzugeben), sondern nur ein Feld zur Berechnung vorgegeben ist, inwieweit ist es dann erforderlich den Rechenweg aufzuschreiben. Bei einer Nutzwertanalyse bspw. muss man ja nur 0,6 *60 nehmen (Gewichtung*Punkte), reicht es dann wenn ich einmal hinschreibe Gewichtung*Punkte, oder muss ich dann alles aufschreiben für jedes Kriterium, oder ist gar nichts von beiden notwendig. Habe dazu in den Beschreibungen der IHK nichts zu gefunden. Danke schonmal (Viel Erfolg allen)
ickebins1989 Geschrieben 8. Mai 2012 Geschrieben 8. Mai 2012 Kann mir nicht vorstellen, dass bei solchen Aufgaben (wenn nicht explizit darauf hingewiesen wurde) ein Rechenweg anzugeben ist. Gerade bei diesen Aufgaben gibt es ja nur eine Möglichkeit zur richtigen Lösung. Ob hier der Rechenweg bei einem 1*2 cm großen Kästchen anzugeben ist, bezweifle ich.
Zendor Geschrieben 8. Mai 2012 Autor Geschrieben 8. Mai 2012 Ne, ich meinte eigentlich das darunter dann einn Feld mit Linien ist, wo drüber steht "Feld zur Berechnung". Es gibt im Gegensatz dazu aber auch einige aufgaben wo in der Aufgabe steht (Rechenweg ist anzugeben). Nun weiss ich nicht ob bei dem Feld zur Berechnung zwingend was reingeschrieben werden muss.
ickebins1989 Geschrieben 8. Mai 2012 Geschrieben 8. Mai 2012 Dann gehe ich davon aus, wenn kein Lösungsweg gefordert ist, dass dieser nicht angegeben werden muss. Mach ich zumindest nicht.
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