Blümchenpflücker Geschrieben 8. Mai 2012 Teilen Geschrieben 8. Mai 2012 Hallo zusammen! Ich trage für eine Rechtsanalyse gerade Material zusammen, welche Sicherheitsanforderungen an einen WebShop gestellt werden. So ganz werde ich aus dem BDSG aber nicht schlau... MUSS beispielsweise der Login (vor Allem ins Admin-Backend des Shops) verschlüsselt erfolgen? (Man kommt ja an Kundendaten) Kann ich davon ausgehen, dass eine Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG vorliegt, wenn ich den Shop hoste? Ich will hier natürlich keine Rechtsberatung - geht ja auch gar nicht! ;-) Aber Recherchetipps und eigene Erfahrungen würden mir schon sehr helfen! Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 9. Mai 2012 Teilen Geschrieben 9. Mai 2012 ich habe noch in keinem gesetzt gelesen, dass z.b. eine verschlüsselung nach standard xy vorgeschrieben ist. vielmehr ist dort immer die rede davon, dass "geeignete maßnahmen zum schutz vor/gegen ....nach aktuellem stand der technik" zu treffen sind. für dein referat würde ich das bdsg einfach mal zerpflücken, angefangen bei §1+§2. falle ich als hoster eines shops überhaupt unter das bdsg, was heißt "datenverarbeitung" usw. nötigenfalls musst du auch den begriff "hosting" differenzieren. alles andere übersteigt berufsschulniveau. vermutlich kann auch dein lehrer eine weitergehende "rechtsanalyse" gar nicht kommentieren, geschweige denn korrigieren. und vielleicht findest du hier noch was - sozusagen als nachtisch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.