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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

zurzeit befinde ich mich im 2.Lehrjahr zum FIAE und möchte gerne meinen Betrieb wechseln.

Jetzt habe ich einen Betrieb gefunden, wo ich meine Ausbildung fortsetzen kann.

Die Ausbildung würde zum 1.10 starten, leider habe noch keinen Ausbildungsvertrag, nur eine mündliche zusage.

Mein zukünftiger Chef, verlangt von mir das ich beim aktuellen Arbeitgeber, einen Aufhebungsvertrag unterschrieben an ihm für die IHK zukommen lasse.

Ich bin aber unsicher, weil ich noch keinen neuen Ausbildungsvertrag habe. Was soll ich machen?

Hi Carlos,

hast du dir mit Hilfe der IHK einen neuen Betrieb gesucht, oder bist du auf eigene Faust los gezogen?

Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes würde ich nur mit Unterstützung der IHK machen.

Nicht, dass deine Ausbildung als abgebrochen angesehen wird und du wieder im 1. Lehrjahr landest.

Es kann vllt. auch ohne IHK gehen, aber mit ist auf jeden Fall sicherer.

Wenn ich richtig informiert bin, übernimmt die IHK in solchen Fällen auch die Vermittlung.

  • Autor

Hallo,

erstmal danke für eure antworten :)

@Belenos

ich habe mir auf eigene Faust einen neuen Betrieb gesucht.

Das mit der IHK finde ich eine Gute Idee, ich werde mich morgen mit denen in Verbindung setzen.

@ 127.0.0.1

ich werde wahrscheinlich dem Arbeitgeber mitteilen, das ich erst mit der IHK Rücksprache halten muss, bevor ich kündige.

Einen Vorvertrag gibt es leider nicht, da ich erst kündigen muss, damit die IHK einen Vertrag ausstellt.

Gruß Carlos

STOP! Du kündigst bitte nicht!

Nach § 22 hast du als Azubi nur ein Kündigungsrecht, wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst (also von der Ausbildung zum Bäcker wechseln willst zur Ausbildung als Einzelhandelskaufmann).

Der Wechsel einer Ausbildungsstelle ohne den Ausbildungsberuf zu wechseln gibt dir keinen Kündigungsgrund nach § 22.

Geh bitte zur IHK, Azubiberatung, bevor du aus Unkenntnis irgendeinen verkehrten Schritt machst!

STOP! Du kündigst bitte nicht!

Nach § 22 hast du als Azubi nur ein Kündigungsrecht, wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst (also von der Ausbildung zum Bäcker wechseln willst zur Ausbildung als Einzelhandelskaufmann).

Der Wechsel einer Ausbildungsstelle ohne den Ausbildungsberuf zu wechseln gibt dir keinen Kündigungsgrund nach § 22.

Geh bitte zur IHK, Azubiberatung, bevor du aus Unkenntnis irgendeinen verkehrten Schritt machst!

Als Ergänzung: Wenn die selbe Ausbildung weitergeführt werden soll, besteht noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Den Schritt sollte man sich allerdings dreimal überlegen, weil zum einen eine fristlose Kündigung gut begründet sein muss und auch juristisch wasserdicht, zum andern macht sie sich im Lebenslauf nicht gut.

Wenn die mündliche Zusage bereits besteht, kann die IHK auch als Vermittler zwischen allen drei Parteien dienen. Dabei würde ich gegenüber der IHK ganz klar sagen, dass eine Befürchtung darin liegt, zwischen Beendigung des alten und Beginn des neuen Ausbildungsverhältnisses in der Luft zu hängen.

  • Autor

Hallo,

ich habe mit meinem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart.

Die IHK akzeptiert einen Aufhebungsvertrag und die Weiterführung der Ausbildung in einem anderen Betrieb.

Werde natürlich den neuen Ausbildungsvertrag abwarten und dann erst den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Gruß

Carlos87

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