Veröffentlicht 11. Oktober 201212 j Kann mir jemand verraten, woher die Leute von der IHK auf den Trichter kommen, dass "Personen des Zeitgeschehens" = Person in öffentlicher Position ist. :confused::confused::confused: Demnach ist doch der Hausmeister auch eine Person des Zeitgeschehens:rolleyes:. Warum die Verwendung des Plattencovers ohne Einwilligung nicht möglich sein soll, erschließt sich mir auch nicht.:confused: M.E. nach sind "Personen des Zeitgeschehens" Personen die im Moment im Fokus der Öffentlichkeit stehen, dementsprechend auch Rockbands.:cool: Google schweigt sich hierzu leider auch aus. Bin gespannt auf eure Antworten
12. Oktober 201212 j Das ist mir klar, jedoch kann ich die Lösung nicht posten da der U-Form Verlag die Verbreitung ja streng untersagt und ich keine Lust auf eine Abmahnung habe.
12. Oktober 201212 j @Chief Wiggum Chief Wiggum ist offlineDas ist mir klar, jedoch kann ich die Lösung nicht posten da der U-Form Verlag die Verbreitung ja streng untersagt und ich keine Lust auf eine Abmahnung habe.
12. Oktober 201212 j @Shadak Mir war schon klar, dass das Plattencover geschützt ist. Jedoch liegt das Urheberrecht beim Musikverlag. Demzufolge bräuchte ich nur die Genehmigung des Verlags, die ich höchstwahrlich bekomme, da durch die Bekanntmachung des Konzerts der Absatz der CD erhöht wird, es also einen Vorteil für den Verlag darstellt.
12. Oktober 201212 j Warum die Verwendung des Plattencovers ohne Einwilligung nicht möglich sein soll, erschließt sich mir auch nicht. ich hab dir den relevanten teil mal markiert...
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