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Zwischenprüfung Allgemein / Teilnahme


LKR94

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Hallo,

in wie weit zählt die Zwischenprüfung ? Mir war so, dass man nur Teilnehmen muss um an der Abschlussprüfung angenommen zu werden.

Heute meinten meine Ausbilder, dass wenn man nicht besteht, man auch nicht an der großen Abschlussprüfung teilnehmen kann. Ist das richtig ?

Notentechnisch wäre es egal dachte ich zumindest.

- Fachinformatiker Systemintegration

- Niedersachsen

Danke ! :)

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§ 8​Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen (§ 43 Abs. 1 BBiG),

1.​wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

2.​wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und

.....

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