LKR94 Geschrieben 25. Februar 2013 Geschrieben 25. Februar 2013 Hallo, in wie weit zählt die Zwischenprüfung ? Mir war so, dass man nur Teilnehmen muss um an der Abschlussprüfung angenommen zu werden. Heute meinten meine Ausbilder, dass wenn man nicht besteht, man auch nicht an der großen Abschlussprüfung teilnehmen kann. Ist das richtig ? Notentechnisch wäre es egal dachte ich zumindest. - Fachinformatiker Systemintegration - Niedersachsen Danke !
Kiwi2503 Geschrieben 25. Februar 2013 Geschrieben 25. Februar 2013 Soweit ich weiß, zählt die ZP notenmäßig nicht, ist aber Vorraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Dies ist zumindenst in Rheinland-Pfalz so, denke auch nicht, dass es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt... Hoffe ich konnte helfen...
LKR94 Geschrieben 25. Februar 2013 Autor Geschrieben 25. Februar 2013 ...genau Notentechnisch nicht, aber muss man die Zwischenprüfung bestehen oder einfach nur Teilnehmen ? Danke für deine Antwort !
Hansilein Geschrieben 25. Februar 2013 Geschrieben 25. Februar 2013 § 8Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen (§ 43 Abs. 1 BBiG), 1.wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2.wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und .....
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