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Umschulungsverhältnis


ich_10

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Original geschrieben von ich_10

Ich habe eine Frage. Unser Bildungsinstitut hat uns immer gesagt ,dass das Umschulungsverhältnis nach der Prüfung enden würde. Egal ob bestanden oder durchgefallen! Stimmt das?

Das Umschulungsverhältnis endet in jeden Fall, nach § 79, Abs. 2 SGB III Knnst Du aber eine weiter Förderung beantragen:

(2) Der Arbeitnehmer wird bei Wiederholung eines Teils einer Massnahme nur gefördert, wenn

1. die Wiederholung erforderlich ist, um das Bildungsziel zu erreichen,

2. der Arbeitnehmer den Grund für die Wiederholung nicht zu vertreten hat und

3. der zu wiederholende Teil insgesamt nicht länger als sechs Monate dauert.

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