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Geschrieben

Die Bundesregierung plant zwar den Router-Zwang abzuschaffen, jedoch weiss man nicht, wie schnell das in die Realität umgesetzt wird und ob auch die Kabelanbieter davon betroffen sind.

Durch die Vergabe von Zwangsroutern geben nämlich insbesondere die Kabelanbieter nicht nur vor, welches Gerät ein Kunde zu benutzen hat, sondern passen auch die Firmwares teilweise so an, dass es dem Kunden nicht mehr möglich ist, alle Dienste zu nutzen, die im Internet so möglich wären.

Auf Zwangsroutern gibt es nicht konfigurierbare Firewall-Regeln (z.B. SMB-Zugriffe in Richtung Internet auf den Kabel-Fritzboxen gesperrt) und teilweise wird auch verhindert, dass Kunden DynDNS, Port-Forwarding und eigene VOIP-Zugänge nutzen können - kombiniert mit einem Verbot in den AGBs, eigene Serverdienste zu betreiben.

Von daher frage ich mich, ob ein Provider technisch die Möglichkeiten eines Internet-Zuganges einschränken darf, wie er lustig ist und das ganze immernoch als Internet-Zugang bezeichnen darf - oder solche Scherze ein Anbieter nur so lange betreiben kann, bis das Ganze einmal vor Gericht behandelt wurde.

Geschrieben

Ich kann mir nicht vorstellen das es spezielle Gesetze gibt welche Dienste genau mit einem Internetzugang möglich sein müssen. Ich denke mal so lange du alle normalen Internetanwendungsfälle nutzen kannst wird der Provider erstmal auf der sicheren Seite sein. Für alles weitere müsste man dann die AGBs des Providers genau lesen und schauen ob der entsprechende Dienst da ausgeschlossen wird. Wird er es nicht und man kann ihn aber trotzdem nicht nutzen hätte man evtl. eine Handhabe Nachbesserung vom Provider zu verlangen.

Wird er in den AGBs ausgeschlossen könnte das vielleicht wegen § 307 Abs. 2 2. Alt. ungültig sein, aber das dürfte dann sehr stark auf die Art des Dienstes ankommen und ob ein Gericht das dann auch so sieht ist fraglich. Mir ist zumindest kein Urteil zu so etwas bekannt.

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