Veröffentlicht 23. Februar 200124 j Folgende Situation: Ein Bekannter von mir ist einer von zwei Geschaeftsfuehrern einer GmbH die Fachinformatiker bereits ausbildet. Für schlechte Zeiten (oder aus Langweile??) will er den Fachinformatiker-Schein ebenfalls machen (er hat keinen gescheiten Abschluss und falls mal die Firma in 10 Jahren den Bach runtergehen sollte wuerde ohne irgendwas dastehen). Die Frage nun, kann er die Ausbildung im eigenen Unternehmen machen und muss er zuvor die Geschaeftsfuehrung aufgeben? Wir hatten da eine recht hitzige Diskussion weil meiner Meinung nach man als Angestellter einer GmbH nicht gleichzeitig Azubi sein kann. Bin aber selbst auch nur Laie.. also wer kann helfen ? Grüße, act
23. Februar 200124 j Soweit ich weiß, kann man die Prüfung bei der IHK auch ohne Ausbildung machen, wenn man denen versichert, sich bereits entsprechende Kenntnisse angeeignet zu haben. In diesem Fall müsste der Geschäftsführer ja seine Stellung im Unternehmen nicht aufgeben.
23. Februar 200124 j Von der Ausnahme, die OiProll anspricht mal abgesehen, <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von actraiser: Die Frage nun, kann er die Ausbildung im eigenen Unternehmen machen und muss er zuvor die Geschaeftsfuehrung aufgeben? Nach dem Gesetz nicht, man kann auch Geschäftsführer mehrere GmbHs sein, oder Geschäftsführer und arbeitslos usw. Theoretisch alles möglich. Wichtig dabei ist, was im Dienstvertrag steht. Aber: Er muß nach § 3 BBiG einen Ausbildungsvertrag abschließen, würde bedeuten, mit sich selbst. Da könnte der Haken liegen... Würde meiner Meinung nach nur dann gehen, wenn er die Geschäftführertätigkeit ehrenamtlich ausübt. Ist er geschäftführender Gesellschafter? bimei
23. Februar 200124 j Hallo, schon mal danke fuer die ersten lehrreichen Antworten. Ja, er ist Geschaeftsfuehrer und gleichzeitig Gesellschafter. Hatte ihm damals vorgeschlagen dass er halt irgendwelche Scheine wie MSCE machen soll wenn er denn unbedingt was in der Hand haben will, waere ja auch ne Moeglichkeit die jeder machen kann prinzipiell ohne grossartige Vertraege. Gruss -act
23. Februar 200124 j Die Frage ist doch, ob er an der Gesellschaft selbst beteiligt ist oder nur ein angestellter Geschäftsführer. Aus deinen Ausführungen nehme ich an, dass er mit 50% Prozent beteiligt ist. In diesem Fall hat er über die Gesellschafterversammlung ohnehin das Ruder zur Hälfte in der Hand. Somit könnte er den Geschäftsführerposten auf dem Papier aufgeben und Auszubildender werden, die Vergütung dafür kann ja dann individuell festgelegt werden. Stellt sich nur die Frage des Besuchs der Berufsschule... Vermutlich wird die Bereitschaft dorthin zu gehen, nicht allzu groß sein.
24. Februar 200124 j IHK anrufen, Bedingungen erfragen, EXTERN zur Prüfung anmelden. Er wäre sonst der einzige Azubi in seiner Berufsschulklasse, der 1. keienn Streß mit seinem Chef kriegt und 2. mindestens 3 Scheine Netto mit nach hause nimmt Gruß, 2-frozen
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