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Urlaubskürzung????


LacunaObscura

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Hab da mal ne klitzekleine Frage: bei uns in der Firma (großes Bauunternehmen) wird momentan sehr viel eingespart.

Es sind auch schon über 400 Leuts entlassen wurden. Heute haben wir dann mit der Lohnabrechnung so nen Schriebs bekommen, von wegen aufgrund der Einsparungsmassnahmen sind Vereinbarungen getroffen wurden das die Mitarbeiter auf 50 Gutzeitstunden(6 Urlaubstage) zu Gunsten der Konsolidierung des Unternehmens verzichten. :mad: :mad: :mad:

Dat können die doch net so einfach machen oder???? das würde ja bedeuten das mir dann nur noch 21 Urlaubstage zustehen....

Gnädigerweise haben sie ja Weihnachtsgeld gezahlt...toll da verzichte ich lieber auf die PaarMarkFuffzig (246,37Dm :) ) und entspanne 6 Tage länger. Im Prinzip würde mich das ganze ja net stören, aber meine Firma zahlt auch net besonders gut, so das ich gezwungen bin noch nebenher arbeiten zu gehen..sprich ich brauch den Urlaub einfach um abzuschalten.... Was meint ihr ist so eine Urlaubskürzung von 27 auf 21 Tage rechtmässig (im BBiG steht doch sowas von ab 18 Jahre mind. noch 24 Urlaubstage).Es steht ja auch so im Ausbildungsvertrag drin das uns 27 tage zustehen..kann man da einfach so gegen verstossen??? ist doch wohl ne Sauerei...

Also wäre Euch dankbar wenn ihr mir mal Eure Meiunung drüber schreibt...

Bis denne dann mal

:rolleyes::rolleyes:

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von LacunaO:

Was meint ihr ist so eine Urlaubskürzung von 27 auf 21 Tage rechtmässig (im BBiG steht doch sowas von ab 18 Jahre mind. noch 24 Urlaubstage).

Machen können die das schon, Anspruch hast Du lediglich den gesetzlichen, siehe FAQ, Punkt 3.5. Bei den 24 Tagen zählen auch Samstage als Urlaubstage.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Es steht ja auch so im Ausbildungsvertrag drin das uns 27 tage zustehen..kann man da einfach so gegen verstossen???

Da müsstest Du mal genauer sagen, wer mit wem etwas vereinbart hat, gibt es einen Betreibsrat und somit sowas wie eine Betriebsvereinbarung? Und was genau steht in Deinem Ausbildungsvertrag zum Urlaub und was zu eventuellen Änderungen/Abweichungen?

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Gutzeitstunden? Sind damit nicht Gleitzeitstunden gemeint? Sowas kam bei meiner früheren Firma mal vor.

Sollten die jedoch deinen Urlaub auf 21 Tag/Jahr verkürzen, so ist das eindeutig nicht rechtens: Bundesurlaubsgesetz §3:

"Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage(Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn-und gesetzliche Feiertage)"--Wortwörtlich.

Ob du älter als 18 bist, spielt hier ja keine Rolle mehr.

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 03. Dezember 2001 17:52: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Yasito ]</font>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Yasito:

Sollten die jedoch deinen Urlaub auf 21 Tag/Jahr verkürzen, so ist das eindeutig nicht rechtens: Bundesurlaubsgesetz §3:

"Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage(Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn-und gesetzliche Feiertage)"--Wortwörtlich.

Dabei darfst Du nicht vergessen, dass manche Regelungen die Samstage auslassen, sprich einige Betriebe drücken das immernoch nach einer früheren Regelung als 20 Tage, 4 Wochen, ohne Samstage aus ... deshalb fragte ich ja oben nach genaueren Angabven. ;)

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Yasito:

Da steht eindeutig 24 Werktage und nicht 4 Wochen ohne Samstage. Dann drücken es die lieben Betriebe wohl ein bischen falsch aus?

Ja, genau das passiert ... ursprünglich waren es mal 20 Tage, ohne dass Samstage als Urlaubstag zählten, das wurde dann auf 24 Tage incl. Samstage geändert, blieb somit aber in Wochen gesehen gleich. Etwas kompliziert und veraltet, aber ich kenne selbst Betriebe, die das noch so ausdrücken.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR> Naja, ich glaube aber, dass hier eher die Gleitzeit gemeint ist.

Hört sich für mich auch so an, brauchen wir also doch mehr Infos. ;)

Dann würde theoretisch auch nichts dagegen sprechen, da 50 Gleitzeitstunden ein hoher Rücklagenanteil für eine Firma bedeutet und sie im Prinzip nur Überstunden reduzieren ...

Wir werden sehen. ;)

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uih da hab ich ja richtig Diskussionen ausgelöst.

Als wir haben einen Betriebsrat und der hat das Ganze so beschlossen.

Bei uns zählen als Urlaubstage Arbeitstage..sprich 5 Tage die Woche.

Die Sache mit der Gutzeit ist eben die, das man wenn man keine hat eben die Tage abgezogen werden.. andererseits ist es bei uns Azubis, aber auch so das die Überstunden die man hat jeweils am Monatsende verfallen, wenn man es net in Freizeit ausgleicht.. es besteht also nicht wirklich die Chance auf diese 50 Stunden zu kommen, denn ich hatte letzten Monat 15 Stunden mehr und die sind nun verfallen, da keine Möglichkeit bestand das Ganze auszugleichen...(hoffe das ist in etwa verständlich lol)

Das Problem ist halt auch das das einem hier(in der Firma) nicht wirklich wer weiter helfen kann...

Angeblich hat die Firma Konkurs angemeldet... die ganzen Tochtergesellschaften werden abgesplittet und machen sich selbstständig... Wir ( EDV-Abteilung) scheinbar auch , aber es kann niemand was genaues sagen und ganz ehrlich das ist schon ein doofes Gefühl , wenn einem keiner sagen kann wie es nun eigentlich um die Firma steht....Man macht sich ja seine Gedanken zu der ganzen Sache und sagen wir so das betriebsklima fördert das Ganze auch net gerade.

Wobei mir die Arbeit hier echt gefällt..haben nen supergut ausgestatteten Arbeitsplatz sitzen nur zu viert in nem Riesenbüro und dürfen schon seit der ersten woche richtig mit an den Projekten arbeiten... aber die ungewisse Zukunft von der Firma macht einen wie gesagt etwas zu schaffen.

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Was? Wer keine Gleitzeit hat, dem ziehen sie Urlaub ab? lol, das ist echt ne Frechheit. Der Betriebsrat hat die Sache beschlossen...hm, ich kann jetzt nicht 100 prozentig sagen, ob der Betriebsrat ueber dem Gesetz steht :). Ich würde sicher sagen nein. Und der Paragraph ist hier auch eindeutig, da gibt es nichts zu rütteln.

Wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber aber einig sind...dann kannst du wohl niks machen. Ob dich diese Dinge als Lehrling betreffen koennen, wage ich aber zu bezweifeln. Bist du denn sicher, dass sie EUCH auch die Stunden abziehen, zumahl ihr ja keine Chance habt, überstunden zu erwirtschaften?!!

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 04. Dezember 2001 22:53: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Yasito ]</font>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Wenn sich Betriebsrat und Arbeitnehmer aber einig sind...dann kannst du wohl niks machen. Ob dich diese Dinge als Lehrling betreffen koennen, wage ich aber zu bezweifeln. Bist du denn sicher, dass sie EUCH auch die Stunden abziehen, zumahl ihr ja keine Chance habt, überstunden zu erwirtschaften?!!

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ups!!! sorry, Tippfehler! Ich meinte natürlich Arbeitgeber und Betriebsrat*peinlich :)* *umaender*

Aber ich glaube trotzdem, dass ein Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag nachträglich geändert werden kann...ich bin mir da sogar ziemlich sicher. Der Knackpunkt ist der, dass sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht einfach über das Bundesurlaubsgesetz stellen koennen, was besagt, dass dir immer 24 Tage Urlaub im Jahr zustehen....auf die 24 Tage koennten sie dich also eventuell zwingen, darunter nicht...meine Meinung.

cu

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