7. Dezember 200123 j Sorry, hab noch was vergessen, ein erwachsener arbeitnehmer darf einen Arbeitstag von 11 Arbeitstunden nicht überschreiten. Wollt ich nur noch der Vollständigkeit halber dazuschreiben
7. Dezember 200123 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von skerstin: <STRONG>ein erwachsener arbeitnehmer darf einen Arbeitstag von 11 Arbeitstunden nicht überschreiten. </STRONG>
9. September 200223 j Hallo Leute, für alle die über 18 Jahre sind und sich in einer Auisbildung befinden, hier noch ein kleiner Link der endlich mal alles klärt was es zur Frage Nacharbeit und Berufsschulzeiten bisher für Fragen gab. http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/produktmarken.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungsvertrag/Beispiele_Arbeitszeit.jsp Antworten sind gerne erwünscht. Kritik natürlich auch. Weiss jemand ob das jetzt Ländersache oder Sache des Bundes ist, will heissen ob das für alle Azubis gilt oder ob es nur für die Berliner Azubis gilt. Gruss Rossi
9. September 200223 j Also soweit ich weiß, sind berufsschultage mit über 5 unterrichtsstunden (á 45min.) ein vollständiger Arbeitstag. d.h. wenn mal ein tag nur 4 stunden hat: zum Betrieb und fragen, wie's is, ob man noch die restlichen stunden arbeiten muss. ansonsten wirklich mal zum gewerbeaufsichtsamt! Ich hab da glück: große Firma (ich oute mich: Telekom!) -> k(l)eine Probleme The HotkeyM
9. September 200223 j Original geschrieben von HotkeyM Also soweit ich weiß, sind berufsschultage mit über 5 unterrichtsstunden (á 45min.) ein vollständiger Arbeitstag. d.h. wenn mal ein tag nur 4 stunden hat: zum Betrieb und fragen, wie's is, ob man noch die restlichen stunden arbeiten muss. ansonsten wirklich mal zum gewerbeaufsichtsamt! *seufz* Wirf bitte mal einen Blick ins JArbSchG. Was da drinsteht, gilt für Jugendliche unter 18 Jahre. Und dann folge bitte dem von Herr Rossi geposteten Link und schau´ dir an, was da steht. das gilt für Jugendliche & Auszubildende ab 18. Das gilt, und nichts anderes. @Herr Rossi Selbstverständlich gilt das nicht nur für die Berliner. In der ersten Zeile steht doch, wer das beschlossen hat : Das Bundesarbeitsgericht. Und damit ist es in Deutschland allgemein gültig. Übrigens, Arbeitsrecht war noch nie Ländersache. Und diese Regelung betrifft zwar die Schulzeiten, gehört aber zum Arbeitsrecht.
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