Veröffentlicht 26. April 200223 j Ich habe die Einladung zur Abschlussprüfung bekommen und würde gerne wissen wollen ob es zwingend notwendig ist das Berichtsheft mitzubringen In dem Schreiben steht nicht expliziet drin, dass ich es mitbringen muss. Kann es passieren, dass ich von der Prüfung ausgeschlossen werde, wenn ich es nicht mitbringe?
26. April 200223 j Nimm es doch einfach mit. Worin liegt da das Problem? Du wirst DIr daran schon keinen Bruch heben! Bine
26. April 200223 j In dem Schreiben steht nicht expliziet drin Hört sich wirklich nach Informatiker an ;-) Aber ich würde es auch einfach mitnehmen, wo liegt denn das das Problem ? Oder haben wir etwas keins ?
26. April 200223 j Soweit mit bekannt ist, muss das Berichtsheft zur schriftlichen Prüfung mitgebracht werden. So stand das zumindest auf der Einladung von meiner IHK. Vielleicht ist das wiedermal Regional untschiedlich? Lt. Gesetz kann der Auszubildende sogar von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er keins hat. Ich denke, das dürfte aber weniger ernst genommen werden. Wenn die IHK danach fragen sollte, kann mal zur Not ja immer noch Daheim mal vorbeischaun und es am selben Tag vorbeibringen. Vorsichthalber würde ich es aber mal mitnehmen....
29. April 200223 j bei mir stand es nicht in der einladung zur Prüfung und ich musst es trotzdem dabei haben! ihk frankfurt! nimm es doch einfach mit- dann bist du auf der sicheren seite!
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.