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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen!

Mein Kollege hat mir letztens ne Frage gestellt, die mich sehr ins Grübeln gebracht hat.

Folgendes:

Wir wurden beide vor über einem halben Jahr gefragt ob wir Interesse daran hätten nach der Ausbildung in der Firma zu bleiben, was wir damals auch beide bejaht haben. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage hat der Betrieb meine Ausbildungsverkürzung bei der IHK angeleiert.

Nun haben sich in der Zwischenzeit bei meinem Kollegen und mir aber einige Änderungen im privaten Bereich ergeben, z.B. habe ich einen Vertrag bei einer anderen Firma unterschrieben und werde nach der Ausbildung meine Sachen packen und umziehen.

Die Frage, die sich uns gestellt hat war, ob wir beide uns aufgrund dieser Aussage vor über einem halben Jahr (es existiert nix Schriftliches) in irgendeiner Form dazu verpflichtet haben zu bleiben.

Mag jetzt vielleicht eine dumme Frage sein aber es beschäftigt mich nunmal.... :) Ich kann's mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, aber mir würde es besser gehen wenn ihr mal eure Meinungen dazu abgebt. :)

Original geschrieben von Saga

Die Frage, die sich uns gestellt hat war, ob wir beide uns aufgrund dieser Aussage vor über einem halben Jahr (es existiert nix Schriftliches) in irgendeiner Form dazu verpflichtet haben zu bleiben.

Hallo Saga,

nein, habt ihr nicht:

§ 5 BBiG

(1) Eine Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem Ausbildenden 1. ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit einzugehen, 2. ein Arbeitsverhältnis auf Zeit für die Dauer von höchstens fünf Jahren einzugehen, sofern der Ausbildende Kosten für eine weitere Berufsbildung des Auszubildenden außerhalb des Berufsausbildungsverhältnisses übernimmt und diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Verpflichtung stehen.

Gruss

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